Bootsunglück Hainburg an der Donau
Bundesheer
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Chronik

Bootsunglück: Warten auf Schmerzensgeld

Vor eineinhalb Jahren ist bei Hainburg an der Donau (Bezirk Bruck an der Leitha) ein Pionierboot des österreichischen Bundesheers gekentert. Ein Opfer wartet bis heute auf den Schadensersatz durch die Republik. Laut „Kurier“ will der Anwalt der Frau nun klagen.

Am 1. September 2018 kam es im Rahmen der „Girls Days“ des österreichischen Bundesheeres zu einem folgenschweren Bootsunfall auf der Donau. Fünf junge Frauen wurden damals aufgrund des Auftriebs ihrer Schwimmwesten unter dem Boot eingeschlossen. Während zwei von ihnen erst nach 39 bzw. 45 Minuten gerettet werden konnten, konnten drei Opfer rasch in Sicherheit gebracht werden, darunter die Mandantin von Anwalt Julian Korisek. Sie habe durch das Unglück ein psychisches Trauma erlitten, sagte Korisek gegenüber Veronika Mauler im Ö1-Abendjournal.

Opfer wegen Trauma in finanzieller Notlage

Seine Mandantin hadere sehr damit, dass sie die anwesenden Soldaten nicht überzeugen konnte, dass sich noch Frauen unter dem Boot befanden. „Sie hat die Rettungskette als unerträglich lang empfunden“, schilderte Korisek. Außerdem habe sie „immer wieder wiederholt“, dass noch jemand unter dem Boot sei, weil sie „Schreie gehört habe“.

Sendungshinweis

Ö1-Abendjournal, 11.2.2020

Das Trauma der Mandantin führte zu einer Zwangseinweisung in die Psychiatrie. Bis heute wird die Frau durch Therapie und Medikamente behandelt, ihr Studium konnte sie bisher nicht weiterführen. Schmerzensgeld durch die Republik erhielt das Opfer bis heute noch nicht. Laut ihrem Anwalt bezieht sie weder Familien- noch Studienbeihilfe, was zu großen finanziellen Nachteilen führe.

Seitens des Bundesheeres bedauert man, dass bisher keine Lösung gefunden wurde. Man habe aber Lehren aus dem Unfall gezogen, betonte Sprecher Michael Bauer. Unter anderem würden Lehrgänge für „Fahren unter Extrembedingungen“ angeboten, wobei das Verhalten beim Kentern geübt wird. Außerdem werden alle Bootsführer mit Tauchermessern ausgestattet, um im Notfall Opfer von ihren Schwimmwesten befreien zu können. Im Ernstfall könne auch eine Hotline für Angehörige geschaltet werden.

Sachverständiger muss entscheiden

Im Fall der Frau wird das Bundesheer von der Finanzprokuratur vertreten. Sprecher Wolfgang Peschorn erklärte, dass man zur Abklärung des Falles einen medizinischen Sachverständigen bestellt gehabt habe. Dessen Absage habe jedoch zu Verzögerungen geführt. Mitte vergangener Woche habe man Anwalt Korisek daher einen neuen Sachverständigen vorgeschlagen. Man bemühe sich um eine umfassende finanzielle Schadensbereinigung, ein angemessenes Schmerzengeld müsse aber von einem Sachverständigen festgestellt werden, so Peschhorn.

Für Anwalt Korisek ist ein weiteres Zuwarten auf ein Gutachten keine Lösung mehr: „Es ist im letzten halben Jahr nichts passiert, außer dass Sachverständige vorgestellt wurden. Ein Gutachten liegt weiterhin nicht vor.“ Seine Klage habe er auch bei der Finanzprokuratur angekündigt, bisher aber keine Reaktion darauf bekommen.