Bundesverwaltungsgericht (BVwG)
APA/ROLAND SCHLAGER
APA/ROLAND SCHLAGER
Verkehr

Streit um S8: Showdown vor Gericht

Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet kommende Woche, ob die Marchfeld-Schnellstraße (S8) gebaut werden darf oder nicht. Während der Anwalt der Projektgegner felsenfest von einem Erfolg überzeugt ist, spricht sich der niederösterreichische Standortanwalt klar für die Straße aus.

Christoph Pinter vertritt als Anwalt der Wirtschaftskammer die standortpolitischen Interessen in Niederösterreich. „Die S8 ist gemeinsam mit der S1 unverzichtbar für den großstädtischen Raum“, hält er nun, wenige Tage vor der entscheidenden Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht, fest. Laut Website der ASFINAG soll der 14,4 Kilometer lange Straßenabschnitt ab 2021 gebaut und 2024 fertiggestellt werden. 310 Millionen Euro werden dafür budgetiert.

Sowohl Wien als auch die niederösterreichischen Gemeinden im Marchfeld müssten jedenfalls laut Pinter verkehrstechnisch entlastet werden. Gleichzeitig gehe es um eine bessere Anbindung der Region. Dadurch überwiegt das öffentliche Interesse bei dem Projekt für Standortanwalt Pinter klar. Außerdem würde es „allein für Niederösterreich über 3.000 zusätzliche Arbeitsplätze bedeuten, was in einer nicht gerade strukturstarken Region von besonderer Bedeutung ist“. Gleichzeitig verweist Pinter auf bereits geleistete Investitionen in Anschlüsse und Zubringer der geplanten S8.

Triel
Pixabay / Heidelbergerin
Dieser Vogel könnte das Projekt zu Fall bringen

Projektgegner siegesgewiss

Grundsätzlich gab es für das Projekt im Vorjahr auch einen positiven Abschluss der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Projektgegner argumentierten jedoch weiterhin mit dem Schutz einer seltenen Vogelart, des Triels. Sie legten deshalb Beschwerde gegen den positiven UVP-Bescheid ein, deshalb beschäftigt sich nun das Bundesverwaltungsgericht mit dem Fall.

Wolfgang List, Anwalt der Gegner, ist vor der Verhandlung mehr als zuversichtlich. Der Gerichtsgutachter folge nun seinem Argument zum Schutz des Vogels. Dieser bezeichne das Projekt als nicht vereinbar mit den Erhaltungszielen des Europaschutzgebietes, so List. Der Anwalt rechnet nun fix damit, dass ihm die Richter in der Verhandlung recht geben und damit das Projekt zu Fall bringen werden.