Eingeleitet wurde das Ermittlungsverfahren 2017. In Bezug auf Swap-Geschäfte zwischen St. Pölten und der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien aus den Jahren 2003 und 2007 war die Stadt auf 67 Millionen Euro geklagt worden. Im Frühjahr 2016 kam es zu einem Vergleich. Die diesbezügliche Summe wurde nie genannt, kolportiert wurden rund 40 Millionen Euro.
Nach einer von der Stadt-ÖVP eingebrachten Sachverhaltsdarstellung wurde die WKStA tätig. Geprüft wurde, ob die Beschuldigten – neben Stadler ein ehemals hochrangiges Mitglied der Stadtfinanzverwaltung – im Zeitraum von 2005 bis Ende 2007 diverse Zinsswap- und Devisenoptionsgeschäfte in Umgehung der Vorgaben und unter Vorenthaltung wesentlicher Informationen an den Finanzausschuss abgeschlossen hatten und dadurch die Stadt St. Pölten um mehr als fünf Millionen Euro schädigten. Stadler hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen.
Kein strafrechtlicher Vorwurf
In einer vierseitigen Einstellungsbenachrichtigung kam die WKStA nun Kollmann zufolge zum Schluss, dass Stadler „weder in objektiver noch in subjektiver Hinsicht ein strafrechtlicher Vorwurf zu machen ist“. Medienberichten zufolge wurden auch die Ermittlungen gegen den zweiten Beschuldigten in der Causa eingestellt.