Im Jänner 2019 wurde in Krumbach (Bezirk Wiener Neustadt) eine 50-jährige Frau mit mehreren Messerstichen getötet. Im August 2019 wurde in Gloggnitz (Bezirk Neunkirchen) eine 83-jährige Frau erstochen. Im Jänner 2020 kam es in einer Pizzeria in Pitten (Bezirk Neunkirchen) zu einer tödlichen Messerattacke. Das sind nur drei Tötungsdelikte, die zwischen Jänner 2019 und Februar 2020 in Niederösterreich verübt wurden. All diese Fälle verbindet die Tatwaffe Messer. In Summe seien bei elf von 16 Delikten Messer verwendet worden, so die Staatsanwaltschaft am Freitag.
Der Anstieg liege daran, dass die Hemmschwelle für den Einsatz von Messern in Konfliktsituationen gesunken sei, sagte die Leiterin der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, Barbara Haider, am Freitag. „Das Messer wird als Tatwaffe nicht nur bei häuslichen Streitereien verwendet, wo es quasi griffbereit ist“, so Haider. Sondern in bestimmten Milieus wird es auch außerhalb des Haushalts, etwa in der Arbeitsstätte, mitgeführt. „Da ist es bei einem Konflikt gleich bei der Hand und steht leichter zur Verfügung“, so Haider.
Staatsanwaltschaft kritisiert gesetzliche Lage
Dazu komme, dass die rechtliche Lage problematisch sei, heißt es von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt. Denn ein Messer, egal ob Klappmesser oder Küchenmesser, gilt als Gebrauchsgegenstand und fällt nicht unter den Waffenbegriff des Waffengesetzes. „Das führt dazu, dass es sein kann, dass jemand, über den ein Waffenverbot verhängt worden ist, ein Messer mitführen darf, sofern es nicht unter den Waffenbegriff fällt, also etwa ein großes Küchenmesser“, kritisierte Haider. „Während ein Pfefferspray verboten ist.“
Von Seiten des Gesetzgebers werde den ansteigenden Messerattacken zwar mit Schutzzonen-Verordnungen begegnet, jedoch hänge der Erfolg davon ab, wie weit sie reichen und wie engmaschig kontrolliert werde, hieß es am Freitag. Ein Lösungsansatz wäre nach Angaben der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt eine gesetzliche Regelung in Anlehnung an das deutsche Waffengesetz, wonach das Führen von Messern über eine bestimmte Klingenlänge verboten ist.