Präsidialesitzung des Landtags 2020
NLK/Filzwieser
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Politik

Landtagssitzung am 26. März wird abgesagt

Die Sitzung des Landtags von Niederösterreich am 26. März fällt aus. Die Tagesordnung lasse es zu, dass die entsprechenden Punkte erst am 7. Mai – dem nächsten geplanten Termin – verhandelt werden, sagte Landtagspräsident Karl Wilfing (ÖVP) am Dienstag.

Die Präsidialesitzung des Landtags am Dienstagvormittag (Bild oben) dauerte keine 20 Minten, dann war klar: Die Landtagssitzung am 26. März findet nicht statt, auch deshalb, weil der Landtag keine Gesetze beschließen muss, welche die Coronavirussituation betreffen.

Wilfing: „Derzeit kein Handlungsbedarf für den Landtag“

„Durch die gute Abstimmung zwischen den Verantwortlichen in Land und Bund sowie dem umfangreichen Maßnahmenpaket, das das Parlament am vergangenen Wochenende beschlossen hat, gibt es derzeit keinen Handlungsbedarf, eigene Landesgesetze zu beschließen. Sollte es jedoch erforderlich sein, kann sofort eine Landtagssitzung einberufen werden“, so Landtagspräsident Karl Wilfing (ÖVP) nach der Sitzung gegenüber noe.ORF.at.

Präsidialesitzung des Landtages
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Landtagspräsident Karl Wilfing (r.): Der Landtag sei handlungsfähig, die Landtagsdirektion bleibe besetzt, Verhandlungsgegenstände können eingebracht werden

Die für Donnerstag kommender Woche (26. März) vorgesehene Sitzung werde daher „zum Schutz der Gesundheit der Landtagsabgeordneten sowie der Menschen, die mit ihnen viel zu tun haben“, mit jener Anfang Mai zusammengelegt, erklärte Wilfing.

Im April hätte ohnehin keine Landtagssitzung stattgefunden, auch die Arbeit der 13 Landtagsausschüsse wurde bis Ende April ausgesetzt. Die politische Arbeit gehe aber trotzdem weiter, der Landtag sei handlungsfähig, fügte Wilfing hinzu: „Die Landtagsdirektion bleibt besetzt, es können Verhandlungsgegenstände wie zum Beispiel Anfragen, Regierungsvorlagen oder Berichte eingebracht werden.“ Falls eine Landtagssitzung aufgrund aktueller Ereignisse dennoch schon vor dem 7. Mai stattfinden müsste, so kann eine solche Sitzung binnen acht Tagen einberufen werden.