Coronavirus

Arbeitslosigkeit um 25 Prozent angestiegen

Seit Montag vergangener Woche sind die Geschäfte geschlossen, seit Dienstag auch alle Gastronomiebetriebe. Nach der ersten Woche dieser Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus meldet das Arbeitsmarktservice Niederösterreich (AMS NÖ) um 13.319 Arbeitslose mehr.

„Es ist der höchste Anstieg, den wir jemals in einer Woche in Niederösterreich hatten“, sagte AMS-NÖ-Landeschef Sven Hergovich gegenüber noe.ORF.at. Insgesamt gab es in Niederösterreich zum Ende der vorherigen Woche 66.778 arbeitslos vorgemerkte Personen. Das bedeutet einen Anstieg um ein Viertel. Die Situation sei mit nichts zu vergleichen, heißt es.

Am stärksten ist der Anstieg in der Tourismusbranche. Hier wurden letzte Woche 3.949 Personen arbeitslos gemeldet. Der Anstieg beträgt etwa 83 Prozent. An zweiter Stelle folgt die Baubranche mit 1.810 Personen (+ 30,6 Prozent). Es sei aber ein Anstieg der Arbeitslosigkeit quer über alle Branchen zu verzeichnen, so Hergovich. Er appelliert, nicht persönlich in die Servicestellen zu kommen. Ein Antrag auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe kann per eAMS-Konto, per Email oder telefonisch eingebracht werden. Auch per Post wird das derzeit akzeptiert.

Antrag für Kurzarbeit
APA/BARBARA GINDL
Die Kurzarbeit habe den Vorteil, dass ein Unternehmen nach dem Ende der Coronavirus-Krise mit der Belegschaft sofort wieder arbeiten könne

Fast 5.000 Anfragen zur Kurzarbeit

Stark gestiegen sind auch die Anfragen zur Kurzarbeit. 4.812 Unternehmen wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des AMS NÖ innerhalb einer Woche zur Kurzarbeit beraten: „Das freut uns sehr, denn die Kurzarbeit ist ein sehr wirkungsvolles Instrument, um den Anstieg der Arbeitslosigkeit einzubremsen“, sagte Hergovich. Wegen des großen Interesses könne man nicht alle Anfragen sofort bearbeiten, aber die Anträge können auch rückwirkend gestellt werden.

Für die Kurzarbeit muss ein Unternehmer oder eine Unternehmerin den entsprechenden Antrag und eine Sozialpartnervereinbarung einbringen. „Unsere Bitte ist es, dass uns gleich beides zugeschickt wird, damit wir möglichst rasch den Antrag bearbeiten können“, so Hergovich. Der Antrag muss vom Unternehmen und vom Betriebsrat unterzeichnet werden und braucht zusätzlich die Sozialpartnervereinbarung. Das ist die Zustimmung der jeweiligen Fachgewerkschaft und der Wirtschaftskammer (WK NÖ).

Die WKNÖ bietet an, Unternehmen bei der Antragstellung zu unterstützen. Der Antrag auf Kurzarbeit muss weiterhin beim AMS NÖ eingereicht werden. Die Sozialpartnervereinbarung kann direkt an die WK NÖ, über die Email-Adresse „kurzarbeit@wknoe.at“, geschickt werden. Die Kammer leitet dann die Vereinbarung an die Gewerkschaften weiter. Diese wiederum sprechen sich mit dem AMS NÖ ab. Bei einer Bewilligung wird der Antragsteller dann wiederum vom AMS NÖ verständigt.