Patient bei Therapie
pixabay/jennyfriedrichs
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Gesundheit

Verunsicherung wegen Einladung zur Reha

Bei einigen Patienten gibt es Verunsicherung über die aktuellen Regelungen der Rehabilitationszentren. Betroffene erhalten weiter Einladungen für einen Rehaaufenthalt. Unklar ist, ob sie dem Aufenthalt wegen der Corona-Verordnungen zustimmen dürfen.

Eine über 70 Jahre alte Patientin erleidet einen komplizierten Oberschenkelhalsbruch. Als sie nach dem Eingriff aus dem Spital entlassen wird, ist ihre Beweglichkeit stark eingeschränkt. Ohne Unterstützung kann sie ihren bisherigen Alltag kaum bewältigen, nur mit großer Anstrengung schafft sie wenige Zentimeter lange Schritte. Nach einem bei der Sozialversicherung eingereichten Antrag bekommt sie eine Einladung zur Rehabilitation. In der Annahme, dass das wegen der derzeit geltenden Coronavirus-Verordnungen nicht erlaubt sei, lehnt sie die Aufnahme ab.

Zwar sind Rehabilitationen momentan großteils tatsächlich ausgesetzt, laut Auskunft von Gesundheitslandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) sind sie trotz der aktuellen Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus aber nach wie vor möglich. Erlaubt sind Rehabilitationen dann, wenn sie als unbedingt medizinisch erforderlich eingestuft sind.

Ausgenommen von der drastischen Reduktion sind derzeit sogenannte Anschlussbehandlungen. Diese betreffen jene Patientinnen und Patienten, die nach akuten Behandlungen aus dem Krankenhaus entlassen werden und im Anschluss einer dringenden medizinischen Weiterbehandlung bedürfen. Die Notwendigkeit zur Behandlung in einer Rehaeinrichtung wird von Fall zu Fall beurteilt.

PVA: Massiver Rückgang bei Bewilligungen

Für die Administration der Anträge der meisten Patientinnen und Patienten in Niederösterreich ist die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zuständig. Laut Auskunft von Sprecher Markus Stradner werden Anträge derzeit normal bearbeitet, die Bewilligungen gingen seit der neuesten Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) aber „drastisch“ zurück. Auch in den Rehakliniken der PVA würden derzeit ausschließlich Patientinnen und Patienten mit unbedingt notwendigen Anschlussbehandlungen aufgenommen.

Viele Einrichtungen der PVA werden auf Anweisung der Bundesregierung als Notspitäler umfunktioniert, um gegebenenfalls Patientinnen und Patienten aus potenziell überlasteten Krankenhäusern aufnehmen zu können, „allerdings keine, die positiv aufs Coronavirus getestet worden sind“, so Stradner. Von den Einrichtungen der PVA in Niederösterreich sollen jene in Laab im Walde (Bezirk Mödling) und Hochegg (Bezirk Neunkirchen) als Notspitäler dienen.

Jene Patientinnen und Patienten, die derzeit noch stationär in den Rehabilitationszentren der PVA betreut werden, weil sie bisher noch nicht in häusliche Pflege entlassen werden konnten, können Stradner zufolge in den jeweiligen Rehabilitationseinrichtungen bleiben.

Notbetrieb in Rehakliniken

Durch die geltenden Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus sind die Rehabilitationszentren aber großteils leer. Das zeigt sich beispielsweise im Rehazentrum Baden, das vom Klinikum Austria neben vier weiteren Rehazentren in Österreich betrieben wird. Laut Geschäftsführer Christian Köck sei die Anstalt in Baden auf einen Notbetrieb heruntergefahren und das Personal zur Kurzarbeit angemeldet.

„Wir versuchen aber gerade eine neue Rehagruppe für Patientinnen und Patienten mit Anschlussbehandlungen auf die Beine zu stellen, mit der wir gerne noch vor Anfang April starten würden.“ Aus diesem Grund wurden zuletzt Einladungen für eine Aufnahme in Baden ausgeschickt. Von den derzeit leerstehenden 120 Betten des Hauses müssten laut Köck aber zumindest 70 bis 80 belegt werden, „um den Betrieb wieder aufnehmen zu können. Alles andere wäre wirtschaftlich nicht vertretbar.“

Keine Aufnahme aufgrund mangelnder Teilnahme

In der Praxis könnte das bedeuten, dass Patientinnen und Patienten trotz ihres medizinischen Bedarfs und einer entsprechenden Bewilligung der Kasse zwar die Berechtigung hätten, eine Rehabilitation in Anspruch zu nehmen, ihre Aufnahme in ein Klinikum aber aufgrund zu geringer Anmeldungen trotzdem nicht zustande kommt. Viele der Patientinnen und Patienten seien durch die aktuelle Situation verängstigt und würden eine Aufnahme ablehnen.

Ein Betrieb mit weniger als 70 Patientinnen und Patienten sei laut Köck nicht denkbar. „Selbst mit einzelnen wenigen Patientinnen und Patienten braucht es dieselbe Infrastruktur und einen erheblichen Personalaufwand – von der Verpflegung bis zu den unterschiedlichen Therapien. Das ist finanziell nicht möglich.“ Um auch weniger Patientinnen und Patienten ihre notwendigen Anschlussbehandlungen zu ermöglichen, bräuchte es Köcks Einschätzung zufolge eine Vereinbarung mit dem Bund. „Mit entsprechenden Vorhaltezahlungen kann man auch weniger Patientinnen und Patienten behandeln“, so Köck im Gespräch mit noe.ORF.at.

Abwägung zwischen Nutzen und Ansteckungsgefahr

Ob Patientinnen und Patienten in Anbetracht der aktuellen Krise eine Rehabilitation in Anspruch nehmen möchten, müssten sie letztlich selbst entscheiden, so Köck. Eine Ansteckung mit dem Coronavirus könne schließlich nirgends ausgeschlossen werden. Schließlich betreffen Rehabilitationen in vielen Fällen genau jene, die zur Risiskogruppe zählen – etwa alte Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem.

„Gerade bei ihnen geht es wirklich um die Abwägung zwischen Notfallbedarf bzw. Zukunftsperspektiven und etwaigem Infektionsrisiko, das man selbst mit den strengsten Vorsichtsmaßnahmen nicht gänzlich ausschließen kann“, so Köck. Dennoch sei eine ehestmögliche Rehabilitation speziell für Akutfälle nach einem Krankenhausaufenthalt oft die einzige Möglichkeit, um schweren medizinischen Beeinträchtigung entgegenzuwirken.

Kuraufenthalte bleiben verboten

Im Zweifelsfall empfehlen Expertinnen und Experten allen Betroffenen, einen ärztlichen Rat einzuholen und sich bei der jeweils zuständigen Versicherung über die aktuelle Situation zu erkundigen. Für Patientinnen und Patienten, die den Rehabilitationsaufenthalt nun nicht antreten, wird die Gültigkeit der Zuweisung laut Auskunft der PVA verlängert.

Während Rehabilitationen nur noch vereinzelt stattfinden können, sind Kuren aber in jedem Fall verboten. Sie wurden von der Bundesregierung unter der aktuellen Umständen als nicht prioritär eingestuft. Als Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus bleiben sämtliche Kuren bis auf Weiteres ausgesetzt.