Leerer Sitzungssaal des niederösterreichischen Landtags in St. Pölten
ORF / Felix Novak
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Politik

Landtag beschließt Covid-19-Gesetz

Der Landtag wird am Donnerstag das NÖ-Covid-19-Gesetz beschließen: 23 Landesgesetze werden geändert, die Gemeinden sollen voll handlungsfähig bleiben. Bei verstärkten Hygienemaßnahmen werden statt 56 nur 39 der Abgeordneten anwesend sein.

Neben einem aufgrund der vorherrschenden Coronavirus-Situation verkleinerten Plenum baut Niederösterreichs Landtag bei der Sitzung am kommenden Donnerstag auch auf verstärkte Hygienemaßnahmen. Desinfektionsmittel sowie Mund-Nasen-Schutzmasken werden bereitgestellt, vor dem Präsidentensitz sowie dem Rednerpult werden einer Aussendung zufolge Plexiglasscheiben montiert.

Verstärkte Hygienemaßnahmen für Landtagssitzung

„Wir haben uns zum Ziel gesetzt, dass wir das Infektionsrisiko für die anwesenden Landtagsabgeordneten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst gering halten“, betonte Landtagspräsident Karl Wilfing (ÖVP). Dies soll die volle Handlungsfähigkeit des Landtags sicherstellen. Aus Sicherheitsgründen auch die beiden Besuchergalerien gesperrt. Interessierte können die Sitzung jedoch über die Webseite des Landtags mitverfolgen.

Anstatt 56 werden am Donnerstag nur 39 Mandatare anwesend sein. „Wir stellen sicher, dass die Mehrheitsverhältnisse aliquot zu den üblichen 56 Landtagsabgeordneten abgebildet sind“, betonte Landtagspräsident Wilfing. Die ÖVP wird 20 Abgeordnete stellen, die SPÖ neun, die FPÖ fünf, je zwei die Grünen sowie die NEOS. Auch der fraktionslose Mandatar Martin Huber wird an der Sitzung teilnehmen. Der Niederösterreichische Landtag folgt mit diesen Maßnahmen dem Beispiel des Nationalrates sowie anderer Landtage.

Gemeinderatsbeschlüsse auch per Videokonferenz

Das NÖ-Covid-19-Gesetz umfasst nach Angaben von ÖVP-Klubchef Klaus Schneeberger die Änderung von 23 Landesgesetzen und soll insbesondere sicherstellen, dass die Gemeinden voll handlungsfähig bleiben. Das entsprechende Sammelgesetz wurde einer Aussendung zufolge eingebracht.

Rathaus Klosterneuburg
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Durch das neue NÖ-Covid-19-Gesetz soll für die Gemeinden die Frist zur Vorlage des Rechnungsabschlusses an den Gemeinderat aufgrund der außergewöhnlichen Umstände flexibler gestaltet werden können

Gerade für die Gemeinden bringe die aktuelle Ausnahmesituation zahlreiche Neuerungen mit sich, betonte Schneeberger. „Deshalb soll ermöglicht werden, dass Gemeinderats-, Gemeindevorstands- und Ausschusssitzungen auch per Videokonferenz stattfinden bzw. Beschlüsse dieser Organe im Umlaufweg gefasst werden können. Zudem wird die Frist zur Vorlage des Rechnungsabschlusses an den Gemeinderat aufgrund der außergewöhnlichen Umstände flexibler gestaltet und den Gemeinden zur Deckung ihrer Pflichtausgaben ermöglicht, zusätzliche Kassenkredite aufzunehmen.“ Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Kommunen wegen aktueller Einnahmenausfälle zu jeder Zeit ihre Liquidität erhalten können, erläuterte der Klubobmann.

Zudem werden in der Gemeinderatswahlordnung Vorkehrungen getroffen, um die Fristen für Neuwahlen an die derzeitigen Rahmenbedingungen anzupassen. Hintergrund sei die für 7. Juni angesetzte Neuwahl in Schwarzau am Steinfeld (Bezirk Neunkirchen), teilte Schneeberger mit. Weiters seien Verordnungsermächtigungen für die Landesregierung im Zusammenhang mit den Kindergärten und Pflichtschulen vorgesehen. Dadurch könnten etwa „im Einvernehmen mit den Gemeinden nähere Bestimmungen hinsichtlich der Betreuungszeiten in Kindergärten und Horten sowie schulzeitrechtliche Regelungen verordnet werden“.