Chronik

Vergewaltigungsversuch: Täter überführt

Nach der versuchten Vergewaltigung einer 55-Jährigen in Poysdorf (Bezirk Mistelbach) ist der 22-Jährige, der zwischenzeitlich festgenommen worden war und wieder auf freien Fuß gesetzt wurde, nun doch der Verdächtige. DNA-Treffer hatten ihn überführt.

„Es gibt einen DNA-Treffer. Das ist richtig“, bestätigte Friedrich Köhl von der Staatsanwaltschaft Korneuburg am Dienstag auf Anfrage der Austria Presse Agentur (APA) einen Online-Bericht des „Kurier“.

Über den afghanischen Staatsbürger war nicht die Untersuchungshaft verhängt worden. Der zuständige Richter habe „keinen dringenden Tatverdacht“ geortet, hatte Köhl am vergangenen Donnerstag mitgeteilt. Nun wird nach dem 22-Jährigen gefahndet.

Frau konnte Vergewaltigung abwehren

Dem 22-Jährigen wird zur Last gelegt, der 55-Jährigen am Dienstagnachmittag vergangener Woche mit einem Messer gedroht und die Frau zu vergewaltigen versucht zu haben. Das Opfer leistete heftigen Widerstand. Die Weinviertlerin griff dabei in das Messer und zog sich Schnittverletzungen an der Hand zu. Sie wurde im Landesklinikum Mistelbach behandelt.

Der Verdächtige wurde noch in Poysdorf festgenommen und in die Justizanstalt Korneuburg überstellt. Durch die Entscheidung des Haft- und Untersuchungsrichters kam er wieder auf freien Fuß.

Offener Brief von Waldhäusl an Zadic

Der in Niederösterreich für Asylfragen zuständige Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) wandte sich in einem Offenen Brief an Justizministerin Alma Zadic (Grüne). Die Freilassung des Beschuldigten durch einen Haftrichter sei völlig unverständlich, schrieb er am Dienstag.

Er könne als der für Asylagenden verantwortliche Landesrat in Niederösterreich mit einer derart laxen Auslegung der Gesetze nichts anfangen. Man frage sich beim aktuellen Fall in Niederösterreich, „was im Kopf eines Haftrichters vorgeht, der einen verdächtigen Sexualtäter auf freiem Fuß entlässt“, betonte Waldhäusl. „Nur weil das Opfer nicht die exakte Körpergröße des Angreifers einschätzen und keine perfekte Beschreibung der Kleidung abgeben konnte. Nun, sieben Tage später, beweist der DNA-Abgleich seine (des 22-Jährigen, Anm.) Schuld!“

Man könne nur hoffen, dass der Afghane nach seiner Freilassung „keine weiteren Straftaten begangen hat oder begeht, denn offenbar ist er derzeit nicht auffindbar“, so der Landesrat weiter. Er stellte zudem die Frage, wer die Verantwortung für etwaige kriminelle Handlungen übernehme.

Waldhäusl betonte in dem Offenen Brief auch, dass für ihn „der Schutz der niederösterreichischen Bevölkerung absolute Priorität“ habe. Er überlege nunmehr ernsthaft, „keinen einzigen Asylwerber mehr aus der Bundesbetreuung nach Niederösterreich zu übernehmen, solange die Justiz derartig fahrlässig agiert“. Nicht zuletzt sei er überzeugt, „dass sich – wie in diesem Fall – ein Verdächtiger so lange in U-Haft zu befinden hat, bis das Ergebnis eines DNA-Abgleichs vorliegt“.