Dem Beschuldigten war in der Anklage versuchter Mord vorgeworfen worden. Die entsprechende Hauptfrage wurde von den Laienrichtern am Landesgericht in Wiener Neustadt jedoch verneint. Die Entscheidung der Geschworenen ist Gerichtsangaben zufolge nicht rechtskräftig.
Der zum Tatzeitpunkt 39-Jährige soll seinem Schwiegervater am 8. Dezember des Vorjahres mit einem Klappmesser insgesamt fünf Stiche zugefügt haben, betroffen waren Hals-, Nacken- und Brustregion. Der Anklage zufolge blieb es nur „aufgrund des raschen Einschreitens der Rettungskräfte“ beim Tötungsversuch. Das Opfer wurde in ein Krankenhaus eingeliefert, wo es operiert wurde. Im Anschluss wurde der Mann intensivmedizinisch betreut.