Landesgericht Wiener Neustadt Außen
ORF.at/Carina Kainz
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Chronik

Tote Patientin: Ermittlungen gegen Arzt

Nach dem Tod einer Patientin in einer Kinderwunschklinik in Baden ermittelt die Staatsanwaltschaft nun gegen einen Arzt, der für die Einrichtung arbeitet. Ein neues Gutachten bestätigt, dass der Tod der Frau durch eine Verunreinigung durch Keime hervorgerufen wurde.

Am 3. Juni wurde bei der 32-jährigen Frau unter Vollnarkose ein Eingriff in der privaten Kinderwunschklinik in Baden vorgenommen. Zwei Tage später starb die Frau. Bereits in den ersten Tagen nach Bekanntwerden des Todesfalles wurde über Keime spekuliert – mehr dazu unter Baden: Septischer Schock löste Tod von Frau aus (noe.ORF.at, 9.6.2020).

Mikrobiologisches Gutachten belastet Mediziner

Nun steht es fest, dass es beim Narkosevorgang zu einer Verunreinigung durch Keime kam. Das bestätigt ein mikrobiologisches Gutachten, so Erich Habitzl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, gegenüber noe.ORF.at. Konkret wird nun gegen einen Arzt ermittelt, den die Kinderwunschklinik im Bereich der Anästhesie immer wieder als Experten hinzugezogen hat. Ermittelt wird wegen grob fahrlässiger Tötung und grob fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Der Anwalt des Arztes sagte am Freitagnachmittag gegenüber noe.ORF.at, dass für ihn nun die Frage entscheidend ist, woher dieser Keim genau gekommen ist und ob die Narkose ordnungsgemäß verabreicht wurde.

Neben der 32-Jährigen, die ums Leben kam, schwebten zwei weitere Frauen nach Eingriffen am 3. Juni in Lebensgefahr. Der Gesundheitszustand der beiden Frauen habe sich mittlerweile stabilisiert, heißt es. Eine der Frauen wird in einem Krankenhaus in Niederösterreich, die andere Frau im Wiener AKH behandelt.

Weiter ausständig war indes das Ergebnis des chemischen Gutachtens. Die Expertise soll das Blut von allen drei in den Fall involvierten Frauen in Hinblick auf toxische Stoffe unter die Lupe nehmen. Bereits am Dienstag bekanntgegeben wurde das vorläufige Resultat der Obduktion. Laut dieser starb die 32-Jährige infolge eines septischen Schocks mit massiver Blutgerinnungsstörung.

Weiteres Gutachten beauftragt

Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wird nun ein weiteres Sachverständigengutachten in Auftrag geben, das untersuchen soll, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht. In der privaten Badener Kinderwunschklinik finden unterdessen bis auf Weiteres keine Behandlungen statt.