Illustration zum Thema „Papamonat“: Ein Vater mit seinen zwei Söhnen.
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Gericht

OGH erleichtert Kindergeldbezug für Väter

Eine Entscheidung des OGH erleichtert alleinstehenden Vätern den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes: Laut AKNÖ wurde es als unzulässig erachtet, dass diese mindestens drei Monate in Karenz sein müssen, um Kinderbetreuungsgeld bekommen zu können.

Dem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) ging laut einer Aussendung vom Mittwoch ein zweijähriger Rechtsstreit voraus, berichtet die APA (Austria Presse Agentur). Die damalige Gebietskrankenkasse war der Ansicht, dass ein Vater das Kindergeld aus der einkommensabhängigen Variante wieder zurückzahlen muss, weil er nur zwei und nicht drei Monate in Karenz war.

Die Mindestbezugsdauer des einkommensabhängigen Kindergeldes für einen Elternteil ist laut Gesetz 61 Tage, also gut zwei Monate, und auch bei der Karenz sind es 61 Tage. Auf die drei Monate kam die Sozialversicherung offenbar nur, weil für den Kindergeldbezug ein gemeinsamer Haushalt von Elternteil und Kind bestehen muss und dieser wiederum mit mindestens 91 Tagen definiert ist.

AK ortete Diskriminierung getrennt lebender Eltern

„Aus unserer Sicht war das eine Diskriminierung, weil es getrennt lebende Eltern schlechter stellt“, erklärte AK Niederösterreich-Expertin Vera Kmenta-Spalofsky. Der betroffene Vater klagte mithilfe der AK gegen die Rückzahlungsforderung der Sozialversicherung, der OGH entschied schließlich zugunsten des Vaters. Laut dem Urteil gelte für getrennt lebende Eltern die gleiche Regelung wie für Eltern, die zusammenleben, erklärte die AK, die Schlechterstellung mit einer längeren Frist falle weg.

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