Landesgericht Wiener Neustadt Außen
ORF.at/Carina Kainz
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chronik

Versuchter Mord: Haftstrafe und Einweisung

Wegen versuchten Mordes ist ein Angeklagter in Wr. Neustadt, nicht rechtskräftig, zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Zudem wurde die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verhängt. Er soll einen Mann mit einem Messer attackiert haben.

Zu dem Vorfall kam es bereits am 15. September des vergangenen Jahres: Der Angeklagte soll vor einem Lokal in Wiener Neustadt einen 38-jährigen Mann niedergestochen haben. Bei der Attacke soll der syrische Staatsbürger ein Klappmesser mit einer Klingenlänge von neun Zentimetern verwendet haben.

Damit soll er seinem Kontrahenten einen Stich in den Hals versetzt haben, wobei die Halsschlagader, laut Gericht, nur um etwas mehr als einen Millimeter verfehlt wurde. Es sei nur deshalb beim Tötungsversuch geblieben, weil der Angeklagte selbst sofort Erste Hilfe geleistet habe, hieß es am Dienstagabend in einer Aussendung der Austria Presse Agentur (APA). Der Beschuldigte soll im Zuge der Auseinandersetzung auch ein weiteres Opfer verletzt haben – durch einen Schlag ins Gesicht. Vom Vorwurf der versuchten Körperverletzung wurde der Syrer freigesprochen.

Psychiatrischer Gutachter: „Gefährlich“

Kurz nach der Messerattacke wurde der 21-Jährige von einer Streife der Polizeiinspektion Flugfeld angehalten und festgenommen. Dabei sei er alkoholisiert gewesen. Bei der Einvernahme sei er geständig gewesen, das verwendete Klappmesser will er auf der Flucht weggeworfen haben. Der psychiatrische Sachverständige befand den Syrer in seinem Gutachten für „gefährlich“.

Das Schwurgericht folgte dieser Ansicht und verhängte zusätzlich zur Haftstrafe auch die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Außerdem soll der 21-Jährige dem Opfer 5.000 Euro zahlen. Während der Verteidiger des Angeklagten Strafberufung anmeldete, gab die Staatsanwaltschaft keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.