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Traisental Schnellstraße: Vorerst kein Urteil

Am Donnerstag hat das Bundesverwaltungsgericht das Verfahren zur Umweltverträglichkeit der Traisental Schnellstraße (S34) gestartet. Eine Entscheidung wird heuer aber nicht mehr fallen. Der Grund: Die ASFINAG hat Änderungen eingebracht, deren Prüfung noch dauert.

Weil unter anderem das Ergebnis des Naturschutzverfahrens abgewartet werden muss, wurden einige Verhandlungspunkte der Umweltverträglichkeitsprüfung auf Mitte Jänner 2021 vertagt. Der Baubeginn der neun Kilometer langen Traisental Schnellstraße im kommenden Jahr sei damit nicht mehr realistisch, sagte Projektleiter Leopold Lechner von der ASFINAG gegenüber noe.ORF.at.

Im Jänner 2019 hatte das Verkehrsministerium einen positiven Bescheid für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) der S34 ausgestellt. Nach sieben eingebrachten Beschwerden arbeitete die ASFINAG mehrere Änderungen aus, deren Prüfung noch dauern wird. Dazu zählen etwa verstärkte Lärmschutzmaßnahmen oder größere Ausgleichsflächen auf der Westseite der geplanten S34 für den Wachtelkönig, einen Wiesenvogel, der in Österreich auf der Roten Liste der geschützten Tierarten steht.

Baustart noch nicht abschätzbar

Seitens der ASFINAG sei man jetzt zuversichtlich, dass diese Änderungen ausreichen werden, um einen positiven Bescheid zu erhalten, so Lechner. Wann der Bau tatsächlich starten könne, sei aber noch nicht abzuschätzen.

Errichtet werden soll die neun Kilometer lange Schnellstraße in zwei Abschnitten: Der erste Abschnitt soll sich von der Wiener Straße (B1) bis zur Spange Wörth (Bezirk St. Pölten) erstrecken. Der zweite Abschnitt soll von der Auf- und Abfahrt bei Hart bis zur B20 bei Wilhelmsburg Nord (Bezirk St. Pölten) reichen.