Closed Sorry  Lockdown
APA/BARBARA GINDL
APA/BARBARA GINDL
Chronik

Lockdown: Was ist erlaubt, was verboten?

Im aktuellen Lockdown dürfen Reha-Kliniken und Kuranstalten anders als beim ersten Lockdown im Frühjahr offen haben. Friseure müssen erneut schließen, Christkindlmärkte sind untersagt, Bauernmärkte aber erlaubt. noe.ORF.at mit einem Überblick.

Sei es im Herz-Kreislauf-Zentrum Groß Gerungs (Bezirk Zwettl) oder im Moorheilbad Harbach (Bezirk Gmünd) – seit der Wiedereröffnung im Mai nach dem ersten Lockdown gelten für die 15 Kurzentren in Niederösterreich strenge Sicherheits- und Hygieneauflagen. Die Einrichtungen setzen auf besonders strenge Anti-Coronavirus-Maßnahmen. Diese schreibt die Covid-19-Notmaßnahmenverordnung vor.

Wöchentlicher Coronatest für Mitarbeiter verpflichtend

So wie in Krankenanstalten müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in den Kuranstalten einmal wöchentlich getestet werden. Andernfalls müssen sie besonders wirksame Atemschutzmasken tragen. Mit einem Maßnahmenmix will man das Infektionsrisiko verringern. So gibt es statt Doppelzimmern nur mehr Einzelzimmer und Einzel- statt Gruppentherapien. Die Rehaklinik Baden Peterhof betreut schon jetzt laufend Covid-19-Patienten nach deren Spitalsaufenthalt.

Neben dem Gesundheitsbereich ist auch die Wirtschaft von den Auswirkungen der seit Dienstag deutlich verschärften Regeln betroffen. Die Wirtschaftskammer (WKÖ) verfasste eine Aufstellung, wer trotz Lockdowns öffnen kann und wer nicht. Dabei formuliert die WKÖ vorsichtig: Die Kriterienliste „unterstützt bei der Einschätzung, welche betrieblichen Tätigkeiten erlaubt sind und welche nicht“. Die elfseitige Aufstellung ist im Internet abrufbar.

Friseure müssen auch im zweiten Lockdown schließen

Laut der Covid-19-Notmaßnahmenverordnung ist das Betreten und das Befahren des Kundenbereichs von Verkaufsgeschäften für Konsumenten von Dienstleistungsunternehmen zur Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen (z.B. Friseure, Kosmetiker, Masseure, Fußpfleger – ausgenommen medizinische Anwendungen wie Heilmasseure und diabetische Fußpflege) oder Freizeiteinrichtungen zur Inanspruchnahme von deren Dienstleistungen untersagt.

Dass aber etwa eine mobile Friseurin zuhause zum Haareschneiden vorbeikommt, ist nicht ausdrücklich verboten. Silvia Rupp, die Landesinnungsmeisterin der Friseure in Niederösterreich, appelliert aber darauf zu verzichten. Ein Haarschnitt könne auch ein paar Wochen lang aufgeschoben werden. Sie kann nicht nachvollziehen, dass Haareschneiden im Friseurgeschäft untersagt ist, aber mobil in der Wohnung des Kunden erlaubt. Denn in Zeiten der Pandemie sei jeder persönliche Kontakt einer zu viel. Ein- und dieselbe Tätigkeit – egal ob stationär oder mobil – müsse gleich behandelt werden, sagt Rupp gegenüber noe.ORF.at.

Keine Christkindlmärkte, Bauernmärkte aber erlaubt

Gelegenheitsmärkte und damit auch Christkindlmärkte müssen in den nächsten Wochen geschlossen bleiben. Viele hatten hier in den vergangenen Jahren auch einen Adventkranz gekauft. Aber es gibt eine Alternative, rechtzeitig vor dem ersten Advent am übernächsten Sonntag. Die niederösterreichischen Floristenfachbetriebe bieten eine kontaktlose Lieferung an. Die Blumenfachgeschäfte liefern im Lockdown handgefertige Adventkränze und -gestecke, betont der Landesinnungsmeister der niederösterreichischen Gärtner und Floristen, Thomas Kaltenböck.

Von den Schließungen ausgenommen sind unter anderem öffentliche Apotheken und der Lebensmittelhandel hinsichtlich des typischen Warensortiments. Im neuerlichen Lockdown ist die Land- und Forstwirtschaft, wie beim ersten Herunterfahren des Landes im Frühling, als systemrelevant definiert. Daher dürfen Bauernmärkte, Direktvermarkter, Bauernläden, Selbstbedienungsläden sowie der Ab-Hof-Verkauf weiter von 6.00 bis 19.00 Uhr offen haben. Regionales Einkaufen beim Bauern ist also weiterhin möglich.