Auch wenn das Parken in den Kurzparkzonen der Landeshauptstadt damit in den kommenden zwei Wochen kostenlos ist, die maximale Parkdauer müsse weiterhin beachtet werden, wird betont. Eine entsprechende Uhr sei daher zu stellen und gut sichtbar im Fahrzeug anzubringen.
Wie der ÖAMTC bereits vor ein paar Tagen mitteilte, entschlossen sich einige Städte dazu, die bestehenden Kurzparkzonenregelungen zu lockern. Laut ÖAMTC (Stand: 18. November) werde die Überwachung auch in der zweitgrößsten Stadt Niederösterreichs, in Wiener Neustadt, sowie in Perchtoldsdorf (Bezirk Mödling), Mistelbach und Purkersdorf (Bezirk St. Pölten) ausgesetzt. Die maximale Stellplatzdauer darf allerdings auch hier nicht überschritten werden.