In der Periode 2020/21 wird laut einer Aussendung mit etwa 18.000 Anträgen gerechnet. Angesucht werden kann bis 30. März kommenden Jahres bei der Hauptwohnsitzgemeinde. „Das Heizen soll für sozialbedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher keine unüberwindbare Herausforderung sein“, betonten die Landesrätinnen Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP) und Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) in einer Aussendung. Wichtig sei, dass Bedürftige die finanzielle Unterstützung „schnell und möglichst unbürokratisch erhalten“.
Der Heizkostenzuschuss kann von Personen beantragt werden, die ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich und ein anrechenbares monatliches Haushaltseinkommen unter dem für die Gewährung einer Ausgleichszulage nach dem ASVG liegenden Richtsatz haben. Details dazu soll es auf der Website des Landes geben. Am Dienstagnachmittag, wenige Stunden nach dem Regierungsbeschluss, war diese noch nicht aktualisiert.