Gericht

Quarantäne-Verstoß: Mostviertler verurteilt

Ein 43-jähriger Mostviertler, der im Oktober seine behördliche Quarantäne verletzt haben soll, ist am Donnerstag in St. Pölten vor Gericht gestanden. Ihm drohten laut Strafrecht bis zu drei Jahre Haft, doch der Richter zeigte – nicht rechtskräftig – Milde.

Am Tag nach seinem Quarantänebescheid soll sich der Angeklagte mit zwei Nachbarn getroffen haben. Diese hätten dabei von seiner CoV-Infektion nichts gewusst, der 43-Jährige habe zudem keinen Mund-Nasen-Schutz getragen. Die Staatsanwaltschaft ortet eine vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten, für die das Strafgesetzbuch bis zu drei Jahre Haft vorsieht. Eine Ansteckung muss bei diesem Paragrafen nicht passiert sein, die bloße Gefährdung der Allgemeinheit reicht aus.

Vor Gericht bekennt sich der Mostviertler am Donnerstag schuldig. Er habe an diesem Tag den Müll hinuntergebracht und sei dann 20 bis 25 Minuten lang im Freien mit den Nachbarn zusammengestanden, bis ihn eine Polizeistreife kontrolliert habe, sagt er. Sein Leichtsinn tue ihm nun sehr leid, bei den Nachbarn habe er sich dafür bereits entschuldigt.

Geldstrafe für Angeklagten

Der Prozess dauert nur eine Viertelstunde, der Richter fällt ein mildes Urteil: 160 Tagessätze ergeben eine Geldstrafe in Höhe von 1.120 Euro. Eine bedingte Strafe sei in diesem Fall aus generalpräventiver Sicht nicht nötig, begründet der Richter: „Allerdings häufen sich diese Fälle. Es muss klar sein, dass sie nicht geduldet werden.“

Mit der Geldstrafe wolle er dem 43-Jährigen die Zukunft nicht verbauen. Sollte es aber erneut zu einem ähnlichen Fall kommen, werde das Urteil nicht so mild ausfallen – „und die Haft wird so ähnlich wie Quarantäne sein“. Der Angeklagte, der sich vor Gericht selbst vertritt, und die Staatsanwaltschaft haben bislang keine Erklärung abgegeben, das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig.