Raser bei Nacht
ORF.at/Georg Hummer
ORF.at/Georg Hummer
2021

Deutlich höhere Strafen für Raser geplant

2021 bringt im Verkehrsbereich einige Änderungen. So sollen deutlich höhere Strafen für Raser kommen. Außerdem soll bereits im Frühjahr der digitale Führerschein starten. Die Stadt Wien plant außerdem eine Änderung der Parkraumbewirtschaftung.

Bei den Rasern soll der Strafrahmen auf 5.000 Euro erhöht und die Führerscheinentzugsdauer verdoppelt werden. Auch die Grenzwerte für Führerscheinabnahmen sollen gesenkt werden. Rasen soll zudem als Vormerkdelikt eingeführt werden. In besonders gefährlichen Fällen ist auch geplant, dass die Fahrzeuge beschlagnahmt werden. Kommen soll auch eine Strafdrohung für illegale Wettrennen, sagte ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.

Details zu den geplanten Änderungen gab es bis Ende 2020 noch keine. Mehrere Bundesländer hatten höhere Strafen für Raser gefordert, woraufhin Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) im September das Maßnahmenpaket ankündigte.

Laut ARBÖ soll 2021 außerdem der Verfall von Radar- und Laserblockern kommen. Diese oder deren Gerätekomponenten mitzuführen ist bereits jetzt verboten und wird mit einer Geldstrafe geahndet. Neu ist, dass zu der bereits verordneten Geldstrafe nun auch das Gerät oder deren Komponenten eingezogen beziehungsweise für verfallen erklärt werden.

Digitaler Führerschein soll im Frühjahr kommen

Bereits im Frühjahr soll außerdem der digitale Führerschein kommen. Im Nationalrat wurden bereits die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass weitere Schritte in Richtung eines elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) möglich sind, geschaffen. Für Handysignatur- bzw. Bürgerkarteninhaber sollen ab dem Frühling Führerschein und Zulassungsschein als digitale Varianten am Smartphone verfügbar gemacht werden.

2021 steht auch eine Neuordnung der Parkraumbewirtschaftung in Wien bevor. Details dazu sind noch nicht bekannt. Möglich ist eine Staffelung der Tarife nach Fahrzeuggröße oder Emissionen. Von einer umfassenden Neuorganisation bis zu einer bloßen Ausweitung der bestehenden Kurzparkzonen – mit Tariferhöhung – sei alles möglich, erklärte Hoffer.