Paket wird bei der Post bearbeitet
Österreichische Post AG/Werner Streitfelder
Österreichische Post AG/Werner Streitfelder
2021

Zollfreigrenze für Packerl unter 22 Euro fällt

Bisher gibt es keinen Zoll für Packerln aus dem EU-Ausland, wenn der Warenwert unter 22 Euro beträgt. Diese Freigrenze entfällt am 1. Juli in der ganzen Europäischen Union.

Damit ist künftig auch für Waren mit einem Wert von unter 22 Euro von der Post und den Schnelldiensten eine Zollanmeldung abzugeben. Das bisherige System galt als sehr betrugsanfällig – entweder durch falsche Deklarationen oder durch die Aufteilung von Bestellungen in kleine Sendungen mit entsprechend niedrigem Wert.

Mehr Kontrollen auf Produktsicherheit

Bei der Einfuhr von Waren aus Drittstaaten wird der Zoll ab Mitte 2021 verstärkte Kontrollen der Produktsicherheitsvorschriften durchführen. Auslöser dafür ist eine EU-Verordnung über die Vollziehung der Marktüberwachungs- und Produktsicherheitsvorschriften.

Die EU-Mitgliedsländer müssen verhindern, dass nicht konforme und unsichere Produkte, die eine Gefahr für die Bürgerinnen und Bürger darstellen, auf den Unionsmarkt gelangen. Die Bestimmung gilt ab 16. Juli 2021.