Damit ist künftig auch für Waren mit einem Wert von unter 22 Euro von der Post und den Schnelldiensten eine Zollanmeldung abzugeben. Das bisherige System galt als sehr betrugsanfällig – entweder durch falsche Deklarationen oder durch die Aufteilung von Bestellungen in kleine Sendungen mit entsprechend niedrigem Wert.
Mehr Kontrollen auf Produktsicherheit
Bei der Einfuhr von Waren aus Drittstaaten wird der Zoll ab Mitte 2021 verstärkte Kontrollen der Produktsicherheitsvorschriften durchführen. Auslöser dafür ist eine EU-Verordnung über die Vollziehung der Marktüberwachungs- und Produktsicherheitsvorschriften.
Die EU-Mitgliedsländer müssen verhindern, dass nicht konforme und unsichere Produkte, die eine Gefahr für die Bürgerinnen und Bürger darstellen, auf den Unionsmarkt gelangen. Die Bestimmung gilt ab 16. Juli 2021.