Aussenansicht Landesgericht Korneuburg
ORF.at/Christian Öser
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Chronik

Ehefrau erstochen: 89-Jähriger eingewiesen

Weil er seine Ehefrau im August des Vorjahres erstochen hat, ist am Dienstag ein mittlerweile 89-Jähriger in Korneuburg vor Gericht gestanden. Er wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Verübt worden war die tödliche Attacke in den frühen Morgenstunden des 6. August 2020 im gemeinsamen Wohnhaus des Ehepaares in Ladendorf (Bezirk Mistelbach). Der von Manfred Arbacher-Stöger verteidigte Pensionist soll seiner langjährigen Partnerin mit einem Küchenmesser mit etwa 15 Zentimetern Klingenlänge zahlreiche Stich- und Schnittwunden im Halsbereich zugefügt haben. Der Mann hatte nach der Attacke selbstständig die örtliche Polizeiinspektion aufgesucht und sich gestellt – mehr dazu in Verdächtiger nach Bluttat geständig (noe.ORF.at; 6.8.2020).

Psychiatrisches Gutachten attestiert „wahnhafte Störung“

Nach Ansicht des Geschworenengerichts war der Weinviertler bei der Tat unzurechnungsfähig. Er wird deshalb in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Auch der Sachverständige Werner Brosch war in seinem psychiatrischen Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass der 89-Jährige an einer „wahnhaften Störung in Form eines Verfolgungswahns“ leide.

Polizeiauto an Tatort
ORF/Tschandl
Zu der Tat war es im August des Vorjahres in Ladendorf gekommen

Ebenso diagnostiziert wurde eine leichte bis mittelschwere Demenz. Zu rechnen sei außerdem mit „weiteren, mit schweren Folgen verbundenen gleichartigen Taten“, betonte der Experte. Empfohlen wurde daher eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß Paragraf 21 Absatz 1 Strafgesetzbuch. Dieser Auffassung folgte das Schwurgericht.

Die Beziehung der beiden Eheleute zueinander wurde im Antrag auf Unterbringung als durchaus idyllisch dargestellt. Die Rede ist von einem beschaulichen und ruhigen Familienleben ohne „gröbere Streitereien und Auseinandersetzungen“. Dennoch hatte der Betroffene bei einer Einvernahme im Ermittlungsverfahren von einem persönlichen Motiv für die Bluttat gesprochen. Die 80-Jährige habe im Verwandten- und Freundeskreis schlecht über ihn geredet, führte der Weinviertler ins Treffen. Ein von der Partnerin serviertes Gericht, nach dessen Konsum sich seine Zahnprothese verklebt hätte, habe letztlich zum Tötungsentschluss geführt.