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Mehr AKNÖ-Rechtsberatung wegen CoV-Krise

Durch die Coronavirus-Krise ist es im Vorjahr zu einem großen Anstieg von Arbeitsrechtsberatungen in der Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ) gekommen. Konkret wurden 40.000 juristischen Beratungen mehr als im Jahr 2019 verzeichnet.

190.000 Beschäftigte in Niederösterreich nahmen im letzten Jahr die Hilfe der Arbeiterkammer Niederösterreich bei Problemen am Arbeitsplatz in Anspruch. Das entspricht jedem dritten Arbeitnehmer im Bundesland. Telefonische Beratungen erhöhten sich gar um 40 Prozent, berichtete AKNÖ-Präsident Markus Wieser am Donnerstag in einer Aussendung. Insgesamt „erkämpfte die Arbeiterkammer 46 Millionen Euro für die betroffenen Arbeitnehmer“, hieß es in der Aussendung.

Anstieg an Anfragen führte zu Beratungsausbau

Weil es in den ersten Monaten der Krise vier- bis fünfmal so viele Anfragen gab als sonst, richtete die AKNÖ eine eigene Hotline ein, verstärkte telefonische und Online-Beratungen und erweiterte die Dienstzeiten. Die Rechtsberater waren zudem mit vielen Gesetzen, Novellen und Verordnungen konfrontiert, die „nicht immer präzise rechtskonforme Regelungen beinhalteten“, so Wieser.

In den ersten beiden Monaten der Coronavirus-Krise standen nahezu alle Anrufe bei der Arbeiterkammer Niederösterreich mit dem Coronavirus im Zusammenhang. Die Hauptthemen waren Auflösungen von Dienstverhältnissen, finanzielle Ansprüche, Elternschaft sowie Coronavirus-Regeln in der Arbeit und im Urlaub. In Bezug auf das Sozialrecht gab es vor allem Anfragen zu Arbeitslosigkeit und Arbeitslosengeld, Pension und Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung, Mindestsicherung sowie Schwerarbeitsregelung.

Derzeit keine gesetzliche Impf-Anordnung

Aktuell gibt es laut AKNÖ einige Anfragen zum Ende der Kurzarbeit. Außerdem seien viele Fragen zu Impfpflicht, Massentestungen und Maskenpflicht offen. „Es gibt in Österreich die klare Festlegung, dass es für keine Berufsgruppe eine gesetzlich angeordnete Impfpflicht gibt“, betonte Doris Rauscher-Kalod, die Leiterin der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht der AKNÖ.

Nach dem Epidemiegesetz ist es aber möglich, dass durch eine Verordnung einer Bezirksverwaltungsbehörde für die Mitarbeiter im Gesundheitswesen eine Impfpflicht angeordnet werden kann. Bislang sei das aber nicht erfolgt, es gebe lediglich eine Impfempfehlung des zuständigen Bundesministeriums für die genannten Berufsgruppen. Im Gesundheitsbereich hätten Arbeitgeber aber „besondere gesetzliche Pflichten“ zum Schutz von Patienten und Klienten, sodass die Frage nach dem Impfstatus hier zulässig sei.

Wieser fordert Gutscheine für regionale Wirtschaft

Da das Ende der Krise aktuell noch nicht absehbar sei, müsse die Kaufkraft gesteigert werden steigern, hielt AKNÖ-Präsident Wieser fest. Er forderte von der Bundesregierung ein Gutscheinheft über 1.000 Euro für jeden Haushalt. Die 100 Gutscheine zu je zehn Euro sollen in der regionalen Wirtschaft eingelöst werden können. „Allein in Niederösterreich würden 730.000 Haushalte davon profitieren.“