Brunner Heide
privat
privat
umwelt

Brunner Heide ist laut Behörde ein Wald

Die Brunner Heide in Brunn am Gebirge (Bezirk Mödling) gilt laut Behörde als Waldstück, das allen zugänglich sein muss. Das Areal wurde auch von vielen als Naherholungsgebiet genutzt – bis der Eigentümer das Gebiet überraschend einzäunte.

Der Zaun sowie mehrere gefällte Bäume hatten einige Anrainer skeptisch gemacht. Sie befürchteten, dass die Natur einem größeren Bauvorhaben weichen muss – auch, wenn das die Eigentümer mehrmals bestritten hatten. Die Initiative „Rettet die Brunner Heide“ war damit aber nicht beruhigt, woraufhin beim Land und bei der Bezirkshauptmannschaft Prüfverfahren beantragt wurden.

Nun folgte aus Sicht der Anrainer ein wichtiger Etappensieg, denn laut Forstbehörde gelten „11,1 Hektar in Brunn am Gebirge und 0,49 Hektar in Vösendorf als Wald im Sinne des Forstgesetzes“. Damit sei die Brunner Heide jedenfalls stark abgesichert, erklärte Bezirkshauptmann Philipp Enzinger gegenüber noe.ORF.at. Für Waldflächen gelten nämlich strenge Vorschriften. So müssen etwa geschlägerte Bäume wieder aufgeforstet werden, und der Wald muss – bis auf ganz wenige Ausnahmen – grundsätzlich für alle zugänglich sein. Der Zaun müsste somit also wieder abgebaut werden.

Eigentümer gab keinen Kommentar ab

Gleichzeitig werden damit auch sämtliche Bauvorhaben erschwert, weil dafür die Flächenwidmung durch die Gemeinde geändert werden müsste. Einen solchen Schritt schloss Bürgermeister Andreas Linhart (SPÖ) jedoch im Vorjahr aus, da eine derartige Umwidmung außerhalb der Siedlungsgrenze nicht möglich sei und solch ein Vorstoß in der Gemeinde einem „politischen Selbstmord“ gleichkomme.

Der Eigentümer, die Rainer-Gruppe, die u. a. im Immobiliensektor und im Autohandel aktiv ist, wollte sich dazu vorerst nicht äußern, weil man laut eigenen Angaben den Bescheid noch nicht bekommen habe. Erst dann werde man entscheiden, ob dagegen Einspruch erhoben wird. Es sei jedenfalls „merkwürdig, dass die Medien davon zuerst informiert wurden“, hieß es auf Anfrage. Enzinger konterte, dass beide gleichzeitig informiert wurden, „aber der Postweg vielleicht etwas dauert“. Zudem sei die Entscheidung dem Unternehmen bereits vor Wochen zur Stellungnahme vorgelegt worden.

Zwei weitere Verfahren

Parallel dazu laufen bei den Behörden noch zwei weitere Verfahren. Das Land muss anhand von ökologischen Kriterien feststellen, ob es sich bei dem Gelände um ein Naturschutzgebiet handelt. Für die Bezirkshauptmannschaft hingegen stellt sich die Frage, ob es ein Naturdenkmal ist. „Dabei kommt es darauf an, ob die Landschaft aufgrund ihrer Schönheit schützenswert ist“, erklärte Enzinger. Sachverständige können das aber erst ab dem Frühjahr entscheiden, wenn die Vegetation wieder sichtbarer wird.