Diesen Donnerstag wurde der positive Naturschutz- und Landesstraßenrechtliche Bescheid für die S34 erlassen. Bis 29. April kann nun dagegen Einspruch erhoben werden. Mit Einsprüchen rechne man auch, sagte Alexandra Vucsina-Valla, Sprecherin der ASFINAG, gegenüber noe.ORF.at. Bereits in den vergangenen Jahren war mehrmals Einspruch erhoben worden, etwa gegen einen positiven Bescheid für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Mehrere Verhandlungspunkte der UVP wurden daraufhin vertagt.
Baustart frühestens Ende 2023
Nachdem das Naturschutz- und Landesstraßenverfahren nun positiv beschieden wurde, ist erneut das Bundesverwaltungsgericht am Zug. Dieses muss unter anderem über die eingebrachten Einsprüche entscheiden. Sollte die Entscheidung zugunsten der ASFINAG ausfallen, „erfolgen die Grundeinlösen und die Umsetzung der vorgezogenen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen wie zum Beispiel die Schaffung von Ersatzlebensräumen für die dortige Fauna und Flora“, so Vucsina-Valla.
Die ASFINAG plant, frühestens Ende 2023 mit dem Bau der S34 zu beginnen. Die neun Kilometer lange Schnellstraße soll für weniger Verkehr und mehr Lebensqualität entlang der Mariazeller Straße (B20) sorgen. Außerdem soll es aufgrund einer verbesserten Anbindung an die Westautobahn (A1) zu kürzeren Wegen kommen. Gegner des Projekts befürchten hingegen mehr Verkehr, Lärm und Abgase.