Polizei führt in Wiener Neustadt Ausreisekontrollen durch
APA/Robert Jäger
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Coronavirus

Weitere Ausreisekontrollen in Kraft

Nach Wiener Neustadt gelten nun auch für die Bezirke Neunkirchen und Wiener Neustadt-Land Ausreisekontrollen. Wer ausreisen will, braucht einen negativen Coronavirus-Test. In Wiener Neustadt soll es zwischen der Stadt und dem Bezirk aber keine Kontrollen geben.

Im Süden Niederösterreichs ist mit den Bezirken Wiener Neustadt, Wiener Neustadt-Land und Neunkirchen nun eine Region mit 80 Kommunen und mehr als 200.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Hochinzidenzregion. Wer hinaus will, brauche einen negativen Test, so die Neunkirchner Bezirkshauptfrau Alexandra Grabner-Fritz: „Der Bezirk Neunkirchen darf nur mit einem gültigen Ausreisetest – einem Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden, oder einem PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist – in jede Richtung verlassen werden.“

Laut Grabner-Fritz habe sich der Bezirk in den vergangenen Tagen für die vielen Testungen gerüstet. „In den letzten Tagen wurden gemeinsam mit den Gemeinden sehr, sehr viele Teststraßen eingerichtet“, so die Bezirkshauptfrau. Ausreisetests sind unter anderem auch nötig, wenn man Neunkirchen verlässt und von dort aus in die benachbarten Hochinzidenzgebiete Wiener Neustadt oder Wiener Neustadt-Land reist. Kontrolliert werde das stichprobenartig, sagte Grabner-Fritz.

Wr. Neustadt: Keine Kontrollen zwischen Stadt und Bezirk

Anders ist das zwischen der Stadt Wiener Neustadt und dem Bezirk Wiener Neustadt-Land. Dort wird es aufgrund der engen geografischen, wirtschaftlichen und beruflichen Verbindungen keine Kontrollen geben. „Der hohe Anteil des Verkehrs – sowohl individuell als auch öffentlich – bringt es mit sich, dass es sinnvoller ist, die Kapazitäten der Polizei an den Außengrenzen des Land-Bezirks zu bündeln, um dort effizienter vorgehen zu können“, sagte Wiener Neustadts Bürgermeister Klaus Schneeberger (ÖVP) am Mittwochabend in einer Aussendung.

Die Stadt und der Bezirk Wiener Neustadt seien in Wahrheit „ja ein gemeinsamer Lebensraum“. Beim Bezirk Neunkirchen stelle sich die Lage anders dar. Hier sei lediglich die Ausnahme vorgesehen, „dass die Menschen aus dem Bezirk Neunkirchen in den Bezirk Wiener Neustadt-Land zum Testen fahren dürfen“, so Schneeberger. Ausnahmen bezüglich der Ausreisetests soll es nur wenige geben, etwa für Einsatzfahrzeuge und Müllwagen.

Polizist bei Ausreisetest-Kontrolle in Wiener Neustadt
ORF
In Wiener Neustadt laufen die Ausreisekontrollen seit 13. März. Ab Donnerstag gibt es auch in den Bezirken Neunkirchen und Wiener Neustadt-Land entsprechende Kontrollen.

Verordnungen regeln Ausreisekontrollen in NÖ neu

Nach der Ankündigung der coronavirusbedingten Ausreisekontrollen für die Bezirke Wiener Neustadt-Land und Neunkirchen sind am Mittwochabend die entsprechenden Verordnungen der jeweiligen Bezirkshauptmannschaften veröffentlicht worden. Die vier bzw. sechs A4-Seiten umfassenden Dokumente fußen auf einem Erlass von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne). Übernommen wurden die darin enthaltenen grundsätzlichen Ausreisebedingungen: Vorweis eines maximal 48 Stunden alten negativen Antigen-Test-Ergebnisses bzw. eines höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Tests.

Ebenfalls abgebildet sind die Ausnahmen aus dem Erlass des Gesundheitsministers – etwa für Personen mit nachweislich überstandener Covid-19-Erkrankung und Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr. Gleichgestellt sind Schüler, wenn sie einen von der Schule ausgestellten Nachweis eines nicht mehr als 48 Stunden alten negativen Antigen-Tests vorweisen.

In der Verordnung für den Bezirk Wiener Neustadt-Land definiert wurde auch die Ausnahme für die Ausreise „in den Verwaltungsbezirk Wiener Neustadt-Stadt, wenn der Übertritt auf direktem Weg erfolgt“. Die Neuversion der Wiener Neustädter Verordnung regelt den umgekehrten Weg nach demselben Muster, womit Fahrten ohne Kontrolle zwischen den beiden aneinandergrenzenden Regionen möglich werden.

Ab Freitag werden Verstöße angezeigt

Gemeinsam haben die Verordnungen für die Bezirke Wiener Neustadt-Land und Neunkirchen einen zeitlich befristeten Entschuldigungsgrund. Konkret erwähnt werden Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen die Erbringung eines negativen Testnachweises „aus tatsächlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar war“. Die Ausnahme gilt bis einschließlich Donnerstag – ab Freitag werden Verstöße auch nach Angaben des Landes zur Anzeige gebracht.

Enthalten sind weiters Maßnahmen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Demzufolge müssen Personen und Kinder ab der fünften Schulstufe jeweils eine FFP2-Maske tragen, wenn sie elementarpädagogische Einrichtungen, Tagesbetreuungsstätten und Schulen betreten bzw. sich in solchen Räumlichkeiten aufhalten. Die Bestimmung verfügt allerdings über einen an die 7-Tage-Inzidenz der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) gekoppelten Geltungsmechanismus. Liegt der Wert im jeweiligen Bezirk an einem Tag bei 400 oder darüber, ist die Regelung am Folgetag anzuwenden. Bei einem Wert unter 400 entfaltet die Bestimmung am nächsten Tag keine Wirkung.