Verkehr

Höhere Strafen für Raser und Straßenrennen

Die Regierung sagt Rasern den Kampf an. Verkehrsministerin Gewessler (Grüne) legte am Mittwoch ein Raserpaket vor. Der Vorstoß kam von den Verkehrslandesräten aus Niederösterreich, Salzburg und Kärnten. Ziel sei es, Raser und illegale Straßenrennen zu bremsen.

„Wir haben in Österreich ein Problem mit extremen Rasern. Das sind einige wenige unbelehrbare Wiederholungstäter, die mit ihrem Verhalten Menschenleben gefährden. Mit 110 in der 30er-Zone, mit 250 auf der Autobahn wird das Auto zur Waffe. Hier gibt es künftig deutlich härtere Strafen und Konsequenzen“, sagte Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne), die das Paket als Regierungsvorlage im Ministerrat einbrachte.

Das Paket bringe neben einer deutlichen Erhöhung des Strafrahmens, eine Verdoppelung der Mindestentzugsdauer und die Einführung von „Beteiligung an illegalen Straßenrennen“ als besonders gefährliches Delikt in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das Paket soll nach dem Beschluss im Parlament noch vor der Sommerpause nach Gewesslers Vorstellungen mit 1. September in Kraft treten.

Ein Beamter mit einer Laserpistole
APA/BARBARA GINDL
Neben verstärkten Kontrollen der Polizei will die Regierung Raser nun mit höheren Strafen bremsen

Die Initiative wurde von den Verkehrslandesräten aus Salzburg, Kärnten und Niederösterreich vorangetrieben. Durch die Änderung würden jene hart bestraft, "die rücksichtslos das Leben Unbeteiligter gefährden. Diejenigen, denen die Sicherheit und das Wohlergehen anderer dermaßen egal ist, haben zurecht mit harten Konsequenzen zu rechnen“, sagt Niederösterreichs Verkehrslandesrat Ludwig Schleritzko (ÖVP).

Die Maßnahmen im Detail

Der Strafrahmen wird von 2.180 auf 5.000 Euro bei stark überhöhter Geschwindigkeit angehoben. Die Mindestentzugsdauer des Führerscheins wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h und im Freilandgebiet um mehr als 50 km/h auf einen Monat verdoppelt.

Bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen wird der Entzug im Wiederholungsfall auf drei Monate verdoppelt. Ab 80/90-km/h-Überschreitung gilt das Vergehen als „unter besonders gefährlichen Verhältnissen“ und wird mit sechs Monaten Führerscheinentzug und Nachschulung geahndet. Der Beobachtungszeitraum für wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen wird auf vier Jahre verdoppelt.

Beschlagnahme der Fahrzeuge

Neu ist das Delikt des illegalen Straßenrennens, die in der Straßen-Verkehrsordnung (StVO) ausdrücklich als „besonders gefährliche Verhältnisse“ bzw. als besondere Rücksichtslosigkeit im Sinne der Verkehrszuverlässigkeit deklariert und entsprechend gestraft wird. Nicht nur die unmittelbare Teilnahme, sondern auch Beteiligung in Form von Unterstützung als Lenker eines anderen Fahrzeuges zum Abschirmen der eigentlichen Teilnehmer fällt unter diese Regelung und wird damit gleich sanktioniert.

Die Strafe beträgt sechs Monate Entziehung der Lenkberechtigung, spätestens im Wiederholungsfall kommt es zu einer verkehrspsychologischen Untersuchung. Die Beschlagnahme der Fahrzeuge bei besonders rücksichtslosen Wiederholungstätern soll laut Gewessler ebenfalls noch in diesem Jahr umgesetzt werden. Allerdings kommen die im Vorjahr noch angekündigten Senkungen der Grenzwerte für Führerscheinabnahmen um zehn km/h ebenso wie Rasen als Vormerkdelikt nicht.