Fluss Thaya im Nationalpark Thayatal
ORF/Novak
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Wirtschaft

Abwässer-Streit: Firma muss Daten offenlegen

Der Verwaltungsgerichtshof hat einem Biobauern in Alt-Prerau (Bezirk Mistelbach) nach jahrelangem Rechtsstreit mit Jungbunzlauer rund um Abwässer in der Thaya recht gegeben. Die Firma muss künftig offenlegen, welche Chemikalien sie in den Fluss leitet.

Wie die Tageszeitung „Der Standard“ berichtete, darf der Zitronensäureproduzent Jungbunzlauer mit Sitz in Pernhofen naha Laa an der Thaya (Bezirk Mistelbach) täglich 40 Millionen Liter an Abwässern in die Thaya leiten. Um welche Abwässer es sich genau handelt, musste bisher nicht bekannt gegeben werden. Man berief sich dabei auf das Geschäfts- und Betriebsgeheimnis. Der Biobauer Robert Harmer, der seine Landwirtschaft mit dem Wasser der Thaya bewässert, gab sich damit nicht zufrieden.

Nachdem sowohl sein Antrag auf Veröffentlichung der Daten bei der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach als auch seine Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Landesverwaltungsgerichtshof abgelehnt worden waren, entschied der Verwaltungsgerichtshof nun zugunsten des Landwirts: Das Unternehmen muss die Daten auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes öffentlich machen.

Unternehmen akzeptiert Entscheidung

Der Anwalt von Harmer, Wolfram Proksch, zeigte sich gegenüber noe.ORF.at erfreut über diesen Beschluss. Sein Mandant und er würden nun darauf warten, dass das Landesverwaltungsgericht die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes umsetze. Bisher habe man allerdings weder Daten aus der Eigenüberwachung des Unternehmens noch von der Bezirkshauptmannschaft erhalten, so Proksch. Sollten die Daten nicht zeitgerecht übermittelt werden, werde man weitere Rechtsmittel einlegen. Er glaube aber nicht, dass es so weit komme.

Vom Unternehmen Jungbunzlauer hieß es, man akzeptiere die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes. Man habe nichts zu verstecken, betonte Josef Gass, Vice President of Manifacturing. Immerhin habe man den Behörden auch bisher alle nötigen Daten vorgelegt. Das Land Niederösterreich nahm keine Stellung zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes. Man verwies lediglich darauf, dass die weitere Vorgangsweise Sache des Landesverwaltungsgerichtes sei.