Gericht

Terrorprozess: Drei Jahre und neun Monate Haft

Ein 24-Jähriger ist am Donnerstag in St. Pölten zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden, nicht rechtskräftig. Er wurde wegen terroristischer Vereinigung, krimineller Organisation und gefährlicher Drohung schuldig gesprochen.

Mit einem teilweisen Schuldspruch hat der Prozess am Donnerstag geendet. Keinen Schuldspruch gab es in Zusammenhang mit Treffen in einer Wohnung in St. Pölten, bei denen auch der spätere Attentäter von Wien teilgenommen hatte, sowie zu den Vorwürfen der falschen Beweisaussage und der Begünstigung. Basis für die Verurteilung waren Nachrichten an den ehemaligen Betreuer vom Verein „Derad“ zur Deradikalisierung.

Die Strafe ist laut dem Richter bei einem Rahmen von ein bis zehn Jahren Haft „im unteren Bereich“ angesiedelt. Erschwerend waren unter anderem das Zusammentreffen von zwei Verbrechen und einem Vergehen, Milderungsgründe gab es keine. Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung gaben eine Erklärung ab.

Richter: „Sie stellen Gefahr für die Gesellschaft dar“

„Sie stellen eine Gefahr für die Gesellschaft dar, weil Sie grundlegende Werte einer Demokratie untergraben. So etwas muss schon im Keim erstickt werden“, sagte der Richter. Basis für die Verurteilung waren Nachrichten an den ehemaligen Betreuer vom Verein „Derad“ zur Deradikalisierung. „Die Passagen sind eindeutig“, sagte der Richter.

Er soll seinem früheren Betreuer Nachrichten mit dem sinngemäßen Inhalt geschickt habe, dass der IS auch Österreich übernehmen werde. Zudem soll er ihm einen Schutzvertrag angeboten haben, wenn der IS an der Macht sei. „Das habe ich geschrieben, aber das ist dummes Gerede gewesen“, meinte der Beschuldigte im Prozess dazu: „Das ist nicht ernst gemeint. Ich wollte ihn provozieren.“

Weiters soll der 24-Jährige laut Anklage in Chats einem früheren Betreuer mit dem Tode gedroht haben. Unter anderem soll er geschrieben haben, dass der „Derad“-Mitarbeiter ein „Murtad“ sei, weil er vom Glauben abgefallen sei, er deshalb nicht ins Paradies komme und „dass Allah ihm sein Rückgrat brechen soll“. „Er hat die Nachrichten geschrieben, aber nicht als Drohung gemeint“, sagte der Verteidiger.

Betreuer: „Ich war erschüttert“

Vom Glauben Abtrünnige werden von Extremisten „mehr oder weniger als vogelfrei“ angesehen, meinte ein ehemaliger Betreuer des Angeklagten. „Ich war erschüttert“, berichtete sein Kollege, dem die Nachricht gegolten hatte und der den 24-Jährigen zuvor betreut hatte. Er habe die Mitteilung persönlich zwar weniger, aber aus beruflicher Sicht als Drohung empfunden, jedoch nicht geglaubt, „dass er es umsetzen wird“. Der Angeklagte war nach Ansicht von „Derad“ nach Ende der Betreuungszeit nicht deradikalisiert.

Keinen Schuldspruch gab es in Zusammenhang mit den Treffen in einer Wohnung in St. Pölten. Bei den „Sonntagszusammenkünften“ sollen sich laut Staatsanwalt IS-Sympathisanten und Radikalisierte getroffen haben. An Ort und Stelle soll es neben einer Bibliothek mit radikalem Schriftgut Unterricht zum Thema Islam, aber auch zu Inhalten des Dschihadismus und des IS gegeben haben. Auch der spätere Attentäter soll mehrmals an diesen Treffen in St. Pölten teilgenommen haben.

Die Wohnung sei im Sommer 2020 von einem Bekannten für Arabisch-Unterricht angemietet worden, sagte der 24-Jährige. An diesen Kursen donnerstags und samstags habe er dann wöchentlich bis zum Attentat in Wien am 2. November teilgenommen. Weiters sei bei den Zusammenkünften über Themen wie Islam und Ehe diskutiert worden, dazu reisten auch Teilnehmer aus Wien an.

Angeklagter beschreibt sich als streng gläubiger Moslem

„Ich habe sie nie nach Namen gefragt“, meinte der Angeklagte: „Sonntags bin ich immer ohne Brille zu den Treffen gegangen, da erkenne ich niemanden.“ IS-Inhalte seien dort „niemals“ thematisiert oder propagiert worden, außerdem habe er nur zugehört. Auf einer von der Polizei sichergestellten Audiodatei ist ein Vortrag in der Wohnung am 1. November 2020 zu hören. „Es muss kein Vortrag sein, nur weil einer ein bisschen mehr geredet hat“, meinte der 24-Jährige dazu.

Der Angeklagte beschrieb sich selbst als streng gläubiger Moslem, er lege die Religion sehr konservativ aus. „Ich bin schon für den Islamischen Staat, aber ich bin gegen Terror.“ Er stehe dem IS „mehr kritisch gegenüber“ und lese Nachrichten in Zusammenhang damit via Instant-Messaging-Dienst Telegram.

Zeugen sahen Attentäter in der Wohnung

Ein ehemaliger Schulkollege des Beschuldigten und weitere junge Männer sagten als Zeugen aus, dass sie den späteren Attentäter von Wien einige Male in der Wohnung in St. Pölten gesehen hatten. Vorträge drehten sich einer Aussage zufolge um islamische Grundregeln. Der IS sei bei den Treffen kein Thema gewesen, hieß es übereinstimmend. Zwei Männer sagten nicht als Zeugen aus, weil gegen sie Verfahren im Laufen sind.

Angelastet wurden dem Angeklagten auch falsche Beweisaussage und Begünstigung – auch hier gab es keinen Schuldspruch. Bei der Einvernahme durch die Polizei im Dezember 2020 nach einer Hausdurchsuchung war der 24-Jährige auch zum Anschlag in Wien befragt worden. Dabei soll der Angeklagte auch Verständnis für die Tat gezeigt und gemeint haben, dass er die Handlung zum Teil nachvollziehen könne. Er sei damals falsch verstanden worden, meinte der Mann während des Prozesses am Donnerstag.

Bei der Einvernahme durch die Polizei im Dezember 2020 nach einer Hausdurchsuchung war der 24-Jährige auch zum Anschlag in Wien befragt worden. Dabei soll der Angeklagte auch Verständnis für die Tat gezeigt und gemeint haben, dass er die Handlung zum Teil nachvollziehen könne. Er sei damals falsch verstanden worden, meinte der Mann während des Prozesses am Donnerstag.