Der Eingangsbereich eines Spitals mit den Richtungsweisern „Kreißsaal“ und „Unfall“
APA/HELMUT FOHRINGER
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Coronavirus

Hochinzidenzgebiete: Kliniken beschränken Besuche

In Landeskliniken, die in einem der Hochinzidenzgebiete im Mostviertel liegen, kommt es zu Verschärfungen für Besucherinnen und Besucher. Patienten dürfen dort nur noch von einer Person pro Woche besucht werden. Generell gilt für Besucher die 3-G-Regel.

Die Verschärfungen betreffen die Klinken in Mauer, Melk, Scheibbs, Amstetten und Waidhofen an der Ybbs. Während in allen anderen Spitälern weiterhin ein Besucher pro Tag und Patient erlaubt ist, dürfen Patientinnen und Patienten in den genannten Kliniken im Mostviertel nur noch von einer Person pro Woche besucht werden. Die Verschärfung der Maßnahmen betrifft jene Spitäler, die in den Bezirken liegen, bei denen wegen der hohen 7 Tage-Inzidenz derzeit auch Ausreisekontrollen durch die Polizei stattfinden.

Weitere Einschränkungen vorerst nicht geplant

In allen weiteren Kliniken und Pflegeeinrichtungen des Landes sind vorerst keine weiteren Einschränkungen oder Verschärfungen geplant, heißt es seitens der Landesgesundheitsagentur. Anders ist das in den Spitälern in Wien. Dort wurden die Sicherheitsmaßnahmen wegen der steigenden Coronavirus-Zahlen geändert. Alle Besucherinnen und Besucher brauchen dort einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, das gilt auch für Geimpfte und Genesene.

In den Landeskliniken in Niederösterreich, die außerhalb der Hochinzidenz-Bezirke liegen, gelten weiterhin dieselben Besucherregeln wie zuvor. Pro Patientin oder Patient ist ein Besucher pro Tag erlaubt. Ausnahmen gibt es auf Palliativstationen, Kinderabteilungen, Geburtenstationen und bei besonderen Erfordernissen nach Rücksprache mit dem Klinikpersonal. Das durchgehende Tragen einer FFP-2 Maske ist Pflicht. Personen mit Krankheitssymptomen dürfen Kliniken als Besucher nicht betreten.

In den niederösterreichischen Pflege- und Betreuungseinrichtungen müssen Besucherinnen und Besucher geimpft, getestet oder genesen sein. Beim Betreten der Pflegeeinrichtung ist eine FFP2-Maske zu tragen. Besuche sind in den definierten Besuchszeiten des jeweiligen Hauses möglich. Die aktuelle Situation werde täglich neu evaluiert. Gegebenenfalls würden weitere Maßnahmen gesetzt, heißt es seitens der Landesgesundheitsagentur.