Eine Krankenpflegerin wäscht einen männlichen Patienten
APA/Helmut Fohringer
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Politik

Pflegegeld wird um 1,8 Prozent erhöht

Das Pflegegeld wird auch 2022 – wie seit 2020 jedes Jahr – um den Anpassungsfaktor erhöht. Dieser bringt im kommenden Jahr ein Plus von 1,8 Prozent. In der ersten Stufe erhält man damit künftig 165,40 Euro (bisher 162,50 Euro).

In Pflegestufe 2 bekommen Betroffene ab dem nächsten Jahr 305 Euro (statt 299,60 Euro), Pflegebedürftige in Stufe 3 erhalten 475,20 Euro (statt 466,80 Euro). 712,70 Euro gibt es in Stufe 4 (statt 700,10 Euro) und 1.351,80 Euro in Stufe 6 (statt 1.327,90 Euro).

Die Voraussetzungen für den Bezug bleiben gleich. Stufe 1 betrifft Personen mit mehr als 65 Stunden Pflegebedarf pro Monat, Stufe 2 jene mit mehr als 95 Stunden. In Stufe 3 wird man ab 120 Stunden Bedarf eingestuft, in Stufe 4 ab 160 Stunden. Benötigt man mehr als 180 Stunden Pflege im Monat und besteht darüber hinaus auch noch ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand, gibt es die Geldleistung gemäß Stufe 5.

Das bringt 2022

Bis 6. Jänner informiert noe.ORF.at täglich in zwei Artikeln über die Neuerungen, die 2022 kommen werden.

Sind dazu noch zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich und sind diese regelmäßig tagsüber und auch nachts zu erbringen, dann gilt Stufe 6. In die zweithöchste Kategorie fällt man auch, sofern die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist. Sofern keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder „ein gleich zu achtender Zustand“ vorliegt, greift Pflegestufe 7.

Das Pflegegeld wird zwölf Mal pro Jahr monatlich im Nachhinein ausbezahlt. Vom Pflegegeld werden keine Lohnsteuer und kein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen.

Kranksein wird im kommenden Jahr teurer

Ansonsten wird Kranksein so wie jedes Jahr auch 2022 wieder teurer. Das E-Card-Serviceentgelt steigt um 25 Cent auf 12,95 Euro, die Rezeptgebühr um 15 Cent auf 6,65 Euro. Für die Befreiung dürfen Alleinstehende ein Einkommen von nicht mehr als 1.030,49 Euro und Ehepaare nicht mehr als 1.625,71 Euro monatlich haben.

Höhere Sozialversicherungsbeiträge müssen Menschen mit höherem Einkommen zahlen, weil die Höchstbeitragsgrundlage im ASVG um 120 Euro auf 5.670 Euro erhöht wird. Der Kostenanteil des Versicherten für Heilbehelfe (orthopädische Schuheinlagen, etc.) beträgt ab 1. Jänner 2022 mindestens 37,80 Euro (bisher 37 Euro), jener bei der Abgabe von Sehbehelfen mindestens 113,40 Euro (bisher 111 Euro). Für Kur- und Rehabilitationsaufenthalte sind bis zu einem Einkommen von 1.030,49 Euro keine Zuzahlungen zu leisten, für höhere Einkommen liegen die Zuzahlungen zwischen 9,09 und 22,08 Euro.