Geschützt werden sollen Lieferanten mit einem Jahresumsatz bis zu einer Milliarde Euro gegenüber Käufern bzw. Händlern mit einem Jahresumsatz von mehr als fünf Milliarden Euro. Ab 1. März wird es auch eine eigene Ombudsstelle zu diesem Themenbereich geben.
Das bringt 2022
Bis 6. Jänner informiert noe.ORF.at täglich in zwei Artikeln über die Neuerungen, die 2022 kommen werden.
Die Ombudsstelle soll laut Ankündigung der Bundesregierung, die darin einen Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit sieht, auch anonym aktiviert werden können, um bäuerlichen Vorwürfen gegen den Lebensmittelhandel nachzugehen. Angesiedelt wird die Ombudsstelle im Agrarministerium. Durchsetzungsbehörde ist die Bundeswettbewerbsbehörde.
EU-Definition von „unlauteren Praktiken“ seit 2019
Schon 2019 hatte die EU unlautere Praktiken entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette definiert. Nun erfolgt die Umsetzung im nationalen Recht. Somit entsteht ein exekutierbarer Rechtsrahmen. Zu den EU-definierten unlauteren Praktiken zählen unter vielen anderen Punkten etwa ein Zahlungsverzug an den Lieferanten über 30 Tage bei verderblichen Lebensmitteln, ein Zahlungsverzug an den Lieferanten über 60 Tage bei anderen Lebensmitteln und kurzfristige Stornierungen von Bestellungen verderblicher Lebensmittel.
Der heimische Handel zeigte sich über die Pläne „irritiert“, berichtete die Austria Presse Agentur. Schließlich würden unlautere Geschäftspraktiken kategorisch abgelehnt und auf eine transparente, faire Zusammenarbeit mit Lieferanten gesetzt.