In Krankenhäusern dürfen Patientinnen und Patienten, die länger als eine Woche stationär aufgenommen sind, einen Besuch von einer Person pro Woche erhalten, teilte die Landesgesundheitsagentur in einer Aussendung mit. In Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren sind pro Bewohner wöchentlich zwei Besuche von Einzelpersonen erlaubt.
Zu 2-G-Plus wurde erläutert, dass ein Nachweis über Impfung oder Genesung und zusätzlich ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist, benötigt werden. In den Pflegezentren gilt diese Regelung „mit Ausnahme des palliativen Settings und in kritischen Lebensereignissen“, hieß es. Das Tragen einer FFP2-Maske ist jeweils verpflichtend.
Begleitung eingeschränkt möglich
Die Begleitung von Unterstützungsbedürftigen und die Begleitung oder der Besuch Minderjähriger sind durch maximal zwei Personen möglich. Der Schutz von Patienten, Bewohnerinnen und Mitarbeitern habe in den niederösterreichischen Kliniken und Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren höchste Priorität, wurde am Montag in der Aussendung betont.