Abnahme eines Covid-19-Antigentest bei einer Test-Station
APA/Georg Hochmuth
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Coronavirus

Kürzere Quarantäne auch in Niederösterreich

Niederösterreich wird den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums zur verkürzten Quarantäne von symptomfreien CoV-Infizierten ohne Test folgen. Laut dem Land könnten andernfalls Verwaltungsverfahren drohen.

Die Entscheidung, der Empfehlung des Bundes zu folgen, sei nach „ausführlichen Beratungen“ gefallen, hieß es am Freitag von Gesundheitslandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) und Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP). Unumstritten war die Entscheidung offenbar nicht, denn die Gesundheitslandesrätin hatte sich zuletzt noch skeptisch gegenüber der neuen Regelung gezeigt.

Die Empfehlung von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) sieht vor, dass symptomlos Infizierte sowie jene mit leichtem Krankheitsverlauf (ohne Sauerstoffbedürftigkeit) unter Auflagen nach fünf Tagen auch ohne Test aus der Absonderung entlassen werden können. Der Großteil der Bundesländer wird dem Vorschlag folgen, Wien und das Burgenland lehnten ihn dezidiert ab.

Aus Niederösterreich wurde am Freitag betont, dass die Empfehlungen des Bundes „als Handlungsanleitung für die Gesundheitsbehörden in den Ländern hohen Leitliniencharakter“ besitzen würden. Nachdem sich auch die Ampelkommission mehrheitlich für die neuen Regelungen ausgesprochen habe, sei entschieden worden, sich den Vorgaben ebenfalls anzuschließen.

Bei „geringsten Symptomen“ weiterhin Freitesten

„Die rechtliche Prüfung ergab, dass vor allem aufgrund des vollkommenen Freiheitsentzuges Verwaltungsverfahren drohen könnten – insbesondere weil auch das Gesundheitsministerium ein gelinderes Mittel durch die Verkehrsbeschränkung mit Maskenpflicht als ausreichend definierte“, erläuterte Königsberger-Ludwig. Sie appelliert jedoch eindringlich, dass erkrankte Menschen ohne Freitestung nur dann ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen sollten, wenn sie tatsächlich mindestens 48 Stunden symptomfrei seien, um keine Selbst- und Fremdgefährdung zu riskieren. Bei „geringsten Symptomen“ solle man sich weiterhin freitesten lassen.

Beim Personal in den der Landesgesundheitsagentur (LGA) unterstehenden Kliniken und Pflegezentren werden die Empfehlungen des Gesundheitsministers „nur in begründeten und dringenden Ausnahmefällen herangezogen. Das soll aber nur anlassbezogen vor Ort und unter Einbindung der Belegschaftsvertreter entschieden werden“, betonte Pernkopf.