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430.000 Euro veruntreut: Zwei Jahre Haft

In Wiener Neustadt ist am Donnerstag eine Frau schuldig gesprochen worden, die rund 430.000 Euro der Stadtgemeinde Neunkirchen und einer weiteren Körperschaft veruntreut haben soll. Das Urteil: zwei Jahre Haft, davon fünf Monate unbedingt – nicht rechtskräftig.

Wegen Untreue und Geldwäscherei wurde die Frau am Donnerstag schuldig gesprochen. Die Angeklagte hatte von Beginn an keinen Zweifel an ihrer Schuld gelassen, hieß es im Gericht. Sie habe damals als Gemeindemitarbeiterin über Jahre hinweg Überweisungen umgeleitet und für ihre Zwecke verwendet. Der exakte Gesamtschaden wurde mit 431.607,42 Euro angegeben.

Zur Vorgehensweise erklärte die Frau vor Gericht, dass sie nach Abzeichnung durch einen anderen Gemeindemitarbeiter die Kontonummern der Empfänger geändert habe. „Was haben Sie gemacht, damit das nicht schon viel früher auffällt?“, wollte der Richter wissen. Sie habe mit anderen Überweisungen „Löcher gestopft“, „es ist alles immer gut gegangen. Es ist zum Schluss schon eine Sucht gewesen“, meinte sie.

Sieben Monate vor Pensionsantritt aufgeflogen

Sieben Monate vor Pensionsantritt wurde sie erwischt, weil Schulen offene Beträge bei der Gemeinde urgierten. „Irgendwie war es schon eine Erleichterung, wie es aufgeflogen ist, aber auch ein Tiefschlag, als das ganze Kartenhaus zusammengebrochen ist“, sagte sie.

Sie überwies die Beträge laut Anklage an ihren Sohn und in geringerem Umfang an ihren Mann und ihre Mutter. Weil ihr Sohn sein Konto für Überweisungen zur Verfügung gestellt haben soll, musste auch er sich vor Gericht verantworten. Im Prozess betonte er aber, dass er nicht gewusst habe, woher das Geld kam. Allerdings habe er auch nicht nachgefragt. Er wurde freigesprochen.

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„Ich wollte, dass es immer allen gut geht“, sagte die Angeklagte am Donnerstag vor Gericht

Sie habe das Vertrauen missbraucht, gestand die Angeklagte am Donnerstag unter Tränen vor Gericht. Mit der Einführung von Telebanking sei sie „in die Veruntreuung reingerutscht“, sagte die Frau: „Ich wollte, dass es immer allen gut geht“, deshalb habe sie ihren Sohn mit Geld unterstützt. „Er hat es ohne Bedenken und ohne nachzufragen genommen und hat gut gelebt.“ Woher das Geld stammte, „war bei uns nie ein Thema“, erklärte die Angeklagte.

Mann wusste nichts von den Taten seiner Frau

Bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen sei die „massive Schadenswiedergutmachung“ durch seine Mandantin, betonte der Rechtsanwalt. Die Angeklagte hat inzwischen zwei Eigentumswohnungen und ein Auto veräußert und den Erlös den Geschädigten überwiesen. Für den Restbetrag wird über eine Ratenzahlung verhandelt.

Der Mann der Angeklagten wusste seinen Angaben zufolge nichts von den Malversationen. Seine Frau sei Zuhause für Finanzen zuständig gewesen, „ich habe nie nachgefragt“, berichtete er als Zeuge. „Uns ist es nie schlecht gegangen“, mit dem gemeinsamen Einkommen sei man immer ausgekommen. Er hätte „nie im Leben“ angenommen, dass seine Frau so etwas mache, aber „ich stehe nach wie vor zu ihr“. Die Mutter der Beschuldigten konnte nicht als Zeugin befragt werden, weil sie laut einer ärztlichen Bestätigung nicht vernehmungsfähig ist.

„Kann es leider nicht mehr rückgängig machen“

Bei einer Strafdrohung von ein bis zehn Jahren wurden der bisher ordentliche Lebenswandel, das reumütige Geständnis und vor allem die teilweise Schadenswiedergutmachung mildernd gewertet. Erschwerend wirkten sich das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen, der lange Tatzeitraum und die Vielzahl an Angriffen aus. Zudem muss die Frau die offenen Beträge zurückzahlen.

„Wir haben bis zum Schluss nicht so richtig nachvollziehen können, warum der initiale Entschluss gefasst worden ist“, meinte der Richter. Seinen Angaben zufolge liegen die Grundvoraussetzungen für eine Verbüßung der unbedingten Haft mit Fußfessel vor. Weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Frau entschuldigte sich in ihren Schlussworten. „Ich kann es leider nicht mehr rückgängig machen. Es tut mir immens leid.“