Der Traktor mit Tieflader war auf der B40 unterwegs. Der Arm des Kettenbaggers ragte mehr als einen Meter über den hintersten Punkt des Anhängers hinaus und war nicht gekennzeichnet. Weiters ergab die Schwerverkehrskontrolle auch Übertretungen nach dem Güterbeförderungsgesetz.
Darüber hinaus war die Beleuchtung am Tieflader kaputt, ein Reifen beim Anhänger war so abgefahren, dass der Unterbau bereits sichtbar war. Es wurde auch ein Anbaugerät transportiert – mit einem Gewicht von 1.150 Kilogramm – das nur mit einem eingerissenen, an einem Rohr befestigten Spanngurt gesichert war.
Der Traktor hatte kein Kontrollgerät – ein Tachograph ist vorgeschrieben – eingebaut, der Lenker konnte also keine Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhezeiten vorweisen. Der 23-Jährige aus dem Bezirk Mödling hatte zudem keinen Führerschein für einen derartigen Transport. Dem jungen Mann wurde die Weiterfahrt untersagt. Er wurde ebenso angezeigt wie der Zulassungsbesitzer. Es ergingen Anzeigen an die Bezirkshauptmannschaft.