Verkehr

S34: Gerichtsurteil stärkt Befürworter

Seit Jahren liefern einander Gegner und Befürworter der geplanten S34 einen heftigen Schlagabtausch um deren Bau. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stärkt jetzt die Befürworter, denn ein Großteil der Beschwerden wurde abgelehnt.

Zuletzt hatte ja Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) im Dezember verkündet, dass die geplante S34, die Traisental-Schnellstraße, redimensioniert, also verkleinert, werden soll. Parallel zu diesen Plänen sind die Verfahren im Hintergrund zur ursprünglichen Trasse aber weiter gelaufen.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung für das jahrzehntelang geplante Bauprojekt liegt eigentlich bereits vor. Die Gegner wollten aber nicht aufgeben und reichten zahlreiche Beschwerden ein. Fast alle Anträge wurden jetzt aber vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt. Einzig für die Urzeitkrebse sei ein Detailkonzept vorzulegen, so das Gericht. Die Entscheidung betrifft allerdings die ursprünglich geplante Variante der S34, die ja so sowieso nicht kommen soll.

Gegner prüfen Weg in letzte Gerichtsinstanz

Wie aber steht es jetzt um die alternativen Pläne? Bei der ASFINAG heißt es dazu, dass die Behördenverfahren fortgeführt werden und die erforderlichen Mittel für die Alternativenprüfung wie geplant budgetiert sind. Derzeit fänden Gespräche mit dem Land Niederösterreich auf Projektebene statt.

Beim Niederösterreichischen Straßendienst meinte man auf Anfrage, dass keine Alternativen zur bisherigen Planung der S34 bekannt seien – das Urteil des Bundesverwaltungsgericht nehme man zur Kenntnis, ein weiteres sei aber noch ausständig. Unterdessen prüfen die Straßengegner, ob sie gegen den Entscheid in die gerichtliche Letztinstanz gehen.