Wahl Sujet, Stimmabgabe im Wahllokal
ORF.at/Zita Klimek
ORF.at/Zita Klimek
Politik

Fahrplan zur Landtagswahl am 29. Jänner

Am 29. Jänner wählt Niederösterreich einen neuen Landtag. Wahlberechtigt sind österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden. noe.ORF.at mit den wichtigsten Daten zur Wahl.

Neu ist im Vergleich zu früheren Landtagswahlen, dass man nur wählen und übrigens auch gewählt werden kann, wenn man am Wahlstichtag – das ist der 18. November – einen Hauptwohnsitz in Niederösterreich hat.

Der 2. Dezember ist dann der erste Tag der Auflegung des Wählerverzeichnisses. Dieses muss fünf Werktage in einem allgemein zugänglichen Raum aufliegen. Binnen zehn Tagen ab Beginn der Einsichtsfrist können Berichtigungsanträge eingebracht werden.

Die Wahlvorschläge für die niederösterreichische Landtagswahl müssen bis 23. Dezember um 13.00 Uhr bei den Kreiswahlbehörden bzw. bei der Landeswahlbehörde eingebracht werden. Die Veröffentlichung erfolgt spätestens am 29. Dezember, teilte die Landtagsdirektion am Mittwoch mit.

Wahlkarten können bis 25. Jänner beantragt werden

Um bei der Wahl antreten zu können, braucht es die Unterschrift von drei Landtagsabgeordneten oder von 50 Wahlberechtigten pro Wahlkreis. Außerdem sind 72,67 Euro Druckkostenbeitrag pro Wahlkreis zu bezahlen. Für eine landesweite Kandidatur ist die Einbringung von 20 Kreiswahlvorschlägen und eines Landeswahlvorschlages erforderlich. Gewählt werden kann, wer spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet.

Wahlkarten können bis zum 25. Jänner schriftlich beantragt werden. Am 27. Jänner um 12.00 Uhr ist der letztmögliche Zeitpunkt für mündliche Anträge zur Ausstellung einer Wahlkarte. Auf dem Stimmzettel gilt der Grundsatz Name vor Partei. Wenn man Partei A ankreuzt und einem Kandidaten oder einer Kandidatin der Partei B eine Vorzugsstimme gibt, dann zählt die Stimme für Partei B.