Politik

Urheberrecht: Werbeagentur klagt SPÖ

Eine Werbeagentur ortet eine Urheberrechtsverletzung durch die SPÖ Niederösterreich und hat beim Landesgericht St. Pölten Klage eingebracht. Die SPÖ wollte dazu vorerst keinen Kommentar abgeben.

Die Sozialdemokraten sollen das 2018 von der FW Frischer Wind GmbH ausgearbeitete Erscheinungsbild unerlaubterweise verändert haben und auch im Landtagswahlkampf verwenden, bestätigte Firmenchef Thomas Wagner auf APA-Anfrage einen „Kurier“-Bericht (Samstagausgabe). Statt auf Blau-Gelb-Rot werde vorrangig nur auf Rot gesetzt.

Im Landtagswahlkampf 2018 hatte die von der SPÖ um Listenersten Landesparteichef Franz Schnabl beauftragte Werbeagentur mit unkonventionellen Sujets für Aufsehen gesorgt. In Folge wurde ein neues Erscheinungsbild für die SPÖ Niederösterreich entwickelt und implementiert. Statt der Farbe Rot wurde damals ein blau-gelb-roter Streifen gewählt. Nun habe die Landespartei dieses Erscheinungsbild unberechtigterweise „bei allen Werbemitteln eigenmächtig verändert“ und verwende dieses Erscheinungsbild auch im Landtagswahlkampf, teilte Wagner der APA mit. Der Urnengang findet am 29. Jänner 2023 statt.

Gut 50.000 Euro Streitwert

Die Einräumung eines Bearbeitungsrechts sei nicht vereinbart worden, hieß es in der Klage, die der APA vorliegt. Dieses Recht liege bei ihm, sagte der Geschäftsführer der St. Pöltner Agentur. Die Bearbeitungen sollen jedenfalls seit 2021 verwendet worden sein. Ein außergerichtliches Angebot sei „auf arrogante Weise“ abgelehnt worden, so Wagner. In Folge brachte die Wiener Anwaltskanzlei Geistwert für den Geschäftsführer Klage gegen die SPÖ-Landesorganisation ein. Verwiesen wird darin auch auf ein Gutachten des Sachverständigen Georg Jeitler. Der Gesamtstreitwert liegt vorerst bei 51.000 Euro.

In der Klage wird folgendes Urteil beantragt: Die Landespartei solle es ab sofort unterlassen, „ohne vorherige Genehmigung der Klägerin selbst oder durch Dritte“ das Corporate Design „zu bearbeiten und/oder jeweilige Bearbeitungen davon zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu vermieten, zu verleihen, zu senden, vorzutragen, aufzuführen, vorzuführen, auszustellen und/oder (drahtlos oder drahtgebunden) zur Verfügung zu stellen oder anderweitig zu verwerten“. Binnen 14 Tagen sollten alle Verbreitungen beseitigt werden. Weiters geht es um die Zahlung eines Entgelts. Noch sei nicht klar, wann sich das Landesgericht in St. Pölten mit dieser Klage beschäftigen wird, schrieb der „Kurier“.

Die SPÖ Niederösterreich verwies am Samstag auf APA-Anfrage auf die in der Tageszeitung veröffentlichte Stellungnahme. „Es handelt sich um ein laufendes Verfahren, das wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht kommentieren“, teilte Landesgeschäftsführer Wolfgang Kocevar mit.

Die SPÖ mit Franz Schnabl „geht offensichtlich mit einer Kampagne in die Landtagswahl, die gar nicht ihr gehört“, teilte VPNÖ-Landesgeschäftsführer Bernhard Ebner der APA mit. „Damit ist auch schon alles über die Glaubwürdigkeit von Schnabl und seinen Plakatsprüchen gesagt“, meinte der Parteimanager.