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Chronik

Vogelgrippe: Mehrere Fälle bei Wildvögeln

In Wien und Niederösterreich sind seit Jahresbeginn mehrere Fälle der Vogelgrippe bei Wildvögeln nachgewiesen worden. In einzelnen Regionen werde nun wieder eine Stallpflicht in der Geflügelhaltung eingeführt.

Vogelgrippe

Erreger der Vogelgrippe (Aviäre Influenza oder Geflügelpest) sind Influenzaviren und kommen weltweit vor. Die Vogelgrippe ist für Geflügel hoch ansteckend. Das Virus wird mit Kot, Speichel und Tränenflüssigkeit ausgeschieden. Bei starker Staubentwicklung ist auch die indirekte Ansteckung über Luft möglich.

Die Geflügelpest hatte Europa im Vorjahr so heftig getroffen wie nie zuvor, teilte die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) am Mittwochnachmittag mit. Nun sei auch in der heimischen Wildvogelpopulation von einer Verbreitung des Virus auszugehen und in einzelnen Regionen werde wieder eine Stallpflicht in der Geflügelhaltung eingeführt.

Die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel, erläuterte die AGES in der Aussendung. Hochempfänglich für das Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Bei den in Wien und den niederösterreichischen Bezirken Melk und Gmünd festgestellten Fällen handle es sich um den Subtyp H5N1, der bei Vögeln stark krankmachend ist. Aktuell seien in Europa keine Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 beim Menschen nachgewiesen, betonte die AGES.

Geschlossene Stallungen in Risikogebieten

In jenen Regionen, die bereits jetzt als „Gebiete mit erhöhtem Geflügelpestrisiko“ ausgewiesen sind, muss Geflügel ab der kommenden Woche bis auf weiteres in geschlossenen – zumindest überdachten – Stallungen gehalten werden. Diese Stallpflicht gilt für alle Betriebe und Hobbyhaltungen, die 50 und mehr Tiere umfassen. Eine entsprechende Novelle der Geflügelpest-Verordnung des Gesundheitsministeriums wird in den kommenden Tagen erlassen, kündigte die AGES an.

Karte Risikogebiete Vogelgrippe
AGES
Das Gesundheitsministerium hat in dieser Karte die Risikogebiete für die aviäre Influenza vermerkt

Im übrigen Bundesgebiet werden Geflügelhalter verpflichtet, Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten: Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden, z.B. durch Fütterung im Stall oder keine Verwendung von Oberflächenwasser für Tränkung. Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen.

Tot aufgefundene wildlebende Wasservögel und Greifvögel müssen bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) gemeldet werden.