Politik

Klimablockaden: Vorschlag für Änderung liegt vor

Nach dem Vorstoß von NÖ Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) für härtere Strafen bei Klima-Blockaden liegt der Vorschlag des Landes für eine Versammlungsgesetz-Novelle vor. Innenminister Karner (ÖVP) lässt den Vorschlag in einer Arbeitsgruppe überprüfen.

Mikl-Leitner hatte nach einem Sicherheitsgipfel mit Blaulichtorganisationen in St. Pölten eine Prüfung durch den Verfassungsdienst des Landes beauftragt, wie strengere Regelungen nach deutschem Vorbild bei Gefährdung von Menschenleben durch das Blockieren von Verkehrswegen auch im österreichischen Recht verankert werden könnten. Übertretungen seien derzeit mit einer Geldstrafe von maximal 720 Euro oder sechs Wochen Arrest strafbar.

Vorgeschlagen wurde, in Paragraf elf des Versammlungsgesetzes in einem dritten Absatz zu verankern, dass bei Demos auf Straßen Einsatzfahrzeugen eine Durchfahrtsmöglichkeit eingeräumt werden muss. Diese Verwaltungsübertretung soll mit Arrest bis zu sechs Wochen oder mit Geldstrafe bis zu 720 Euro bestraft werden.

Geldbußen oder bis zu sechs Monate Haft

Im Paragraf 19a soll folgender Satz angefügt werden: „Ebenso ist zu bestrafen, wer im Zusammenhang mit einer Versammlung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr die Durchfahrt von – im konkreten Einsatz mit Blaulicht und Folgetonhorn – befindlichen Einsatzfahrzeugen (§ 26 Abs. 1 StVO 1960) blockiert und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit eines anderen herbeiführt oder vergrößert“.

Dieser Tatbestand solle mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, im Wiederholungsfall mit einer bis zu einem Jahr Haft oder einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen sanktioniert werden können. Die vom Verfassungsdienst vorgeschlagene Novelle des Versammlungsgesetzes 1953 sei auch von Universitätsprofessor Heinz Mayer auf seine Verfassungskonformität geprüft worden – mit dem Ergebnis, es gebe „keine verfassungsrechtlichen Bedenken“, wurde Mayer zitiert.

Innenministerium prüft Vorschlag

Aktivisten der „Letzten Generation“ haben sich diese Woche auf Fahrbahnen in Wien festgeklebt und Straßen blockiert. In Niederösterreich gab es bislang keine Aktionen. Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hat Innenminister Gerhard Karner mit einer Prüfung beauftragt. In Karners Arbeitsgruppe soll, wie das Innenministerium mitteilte, geklärt werden, ob die aktuelle gegebenen polizeilichen Befugnisse ausreichen und die bestehenden gesetzlichen Regelungen ausreichend Sanktionsmöglichkeiten bieten.

Auch der niederösterreichische Vorschlag soll „umfassend behandelt werden“. Alle gesetzlichen Regelungen, die friedlichen und demokratischen Protest ermöglichten, aber vor allem das berechtigte Interesse der Menschen auf ein friedliches und sicheres Zusammenleben gewährleisteten, müssten umfassend diskutiert werden, meinte Ressortchef Karner.

Auch Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) und Tirols Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) zeigten sich offen für härtere Strafen – mehr dazu in Klimakleber: LH Mattle für härtere Strafen (tirol.ORF.at; 12.1.2023). Einige Strafrechtsexpertinnen und -experten sind skeptisch, ob es strengere Regeln brauche. Es handle sich um „Anlassgesetzgebung“ – mehr dazu in Wenig Stau, viel Erregung (news.ORF.at; 14.01.2023).

Rotes Kreuz gegen Straferhöhung

Deutliche Ablehnung der Strafforderungen kam diese Woche vom Bundesrettungskommandanten des Roten Kreuz, Gerry Foitik. Via Social Media richtete er den „Werten Politiker:innen“ aus: „Instrumentalisieren Sie uns und medizinische Notfälle bitte nicht weiter für die Kriminalisierung jener, die für einen starken Klimaschutz einstehen und dafür Bestimmungen der StVO verletzen. Ihre Antwort sollte Dialog und Diskurs sein.“ Gebremst würden die Einsatzkräfte oft von Staus oder rücksichtslosen Verkehrsteilnehmern. „Das sind wir gewohnt und verlangen deshalb auch nicht gleich Gefängnisstrafen für die Verursacher:innen; nicht einmal im Affekt. Danke.“