Die Sendung mit den kleinen Tieren sollte von Tschechien über Schwechat nach Malaysia verschickt werden. Die Äffchen sind etwa zwei bis drei Jahre alt und werden nur bis zu 140 Gramm schwer. Grund für die Reise waren den offiziellen Angaben zufolge Zuchtzwecke. Für ihre grenzüberschreitende Reise hätten die Affen allerdings gechippt sein müssen.
Zwei Zwergseidenäffchen waren laut Information des Finanzministeriums zwar gechippt, hatten jedoch Papiere mit falschen Chipnummern. Bei acht weiteren Zwergseidenäffchen, zwei Kaiserschnurbarttamarinen und einem Rotbauchtamarin konnte auch bei genauer Kontrolle kein Mikrochip festgestellt werden, heißt es.
„Abgesehen von den fehlenden Kennungen der Affen legten auch die unrichtigen, wenn nicht gar gefälschten, Begleitdokumente der Tiere nahe, dass es sich um ein Vergehen im Bereich des Artenschutzes handelt“, heißt es in einer Aussendung des Finanzministeriums.
Die Affen wurden in ein Tierschutzhaus gebracht. Laut Ministerium wurde ein Finanzstrafverfahren eingeleitet – es droht eine Strafe von bis zu 20.000 Euro. „Ein Vergehen gegen den Artenschutz ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Straftatbestand, den unsere Behörde sehr ernst nimmt und den wir vehement verfolgen“, so Finanzminister Magnus Brunner.