Chronik

Missbrauch: Aufregung um „bedingte Einweisung“

Fälle von sexuellem Missbrauch an Buben durch einen jungen Schweizer haben vor einem Jahr in Krems für Aufregung gesorgt. Auch ein Gerichtsurteil hält den Mann nicht von weiteren Annäherungsversuchen ab, kritisiert nun die Mutter eines Opfers.

Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen, geschlechtliche Nötigung sowie schwerer sexueller Missbrauch und Darstellung des Missbrauchs von Unmündigen wurden und werden dem 20-jährigen Schweizer vorgeworfen. Knapp ein Jahr lang war er in Untersuchungshaft bzw. untergebracht in Niederösterreich. Unmittelbar nach seinem Prozess vor drei Wochen wurde er enthaftet. Das Schöffengericht verfügte wegen Unzurechnungsfähigkeit eine Einweisung in eine Anstalt – allerdings bedingt auf zehn Jahre. Aus diesem Grund konnte der Schweizer nach Hause zurückkehren.

Dieses Vertrauen habe er nicht verdient, kritisiert die Mutter eines betroffenen Buben, „denn er sucht wieder Kontakt zu Kindern“. Lediglich sieben Tage nach seiner Entlassung habe der junge Mann ihrem Sohn erneut eine Nachricht geschickt und gefragt, „wie es ihm geht – und er hat ihn beim Namen genannt, obwohl er vor Gericht gesagt hat, er kann sich an nichts erinnern“.

Das Gericht hatte sich auf ein Gutachten berufen, wonach sich der Zustand des 20-Jährigen in Haft stabilisiert habe. Er leide an Schizophrenie mit Wahnbildung und Pädophilie. Dank einer Depotspritze gegen Schizophrenie sollte keine Gefahr mehr von ihm ausgehen. Die Staatsanwaltschaft hat nicht gegen die Gerichtsentscheidung berufen.

Buben in Wohnwagen gelockt

Im Jahr 2021 war der junge Mann nach Österreich gekommen. Es handelte sich um einen jener Schweizer, die auf Coronavirus-Demos in Österreich mit riesigen Glocken unterwegs waren. Er schlief in einem Wohnwagen. Am Wachauer Volksfest, via Instagram und Snapchat näherte er sich Buben im Alter zwischen zehn und 13 Jahren an. Am Volksfest zahlte er ihnen Fahrten im Vergnügungspark, mehrere von ihnen lud er später nach Wien in den Prater ein – und zum Übernachten im Hotel sowie in seinem Wohnwagen. Andere versuchte er zu überreden, ihm explizite Nacktbilder zu schicken.

„Es ist für mich als Mutter nicht nachvollziehbar, dass man ihn nach solchen Taten mit minimalsten Auflagen wieder nach Hause entlässt“, sagt die Betroffene. Immerhin könne man nicht nachvollziehen, was der junge Mann nun in der Schweiz mache.

Inhaltlich sei die Nachricht zwar harmlos gewesen, ihr Sohn sei dennoch schwer irritiert, sagt die Mutter gegenüber dem ORF-Radio: „Er kam sofort zu mir und sagte, ‚Mama, er hat mir wieder geschrieben.‘“ Sie habe sich zuvor gedacht, jetzt sei es vorbei – „ich habe ihm versprochen, dass der Mann nach dem, was er allen angetan hat, sicher ins Gefängnis kommen wird“. Von der Polizei sei ihr auch bestätigt worden, dass es ein Kontaktverbot zu den Opfern gebe.

Echtheit der Nachricht wird geprüft

Gericht und Staatsanwaltschaft in Krems sind bereits informiert. Geprüft wird unter anderem, ob die Nachricht an den Buben tatsächlich von dem Schweizer stammt oder ob sich jemand im Internet als er ausgegeben hat – womöglich jemand, der den Täter im Gefängnis sehen will. Laut einem Sprecher des Landesgerichts Krems kann das Gericht bei Nichteinhaltung von gerichtlichen Weisungen nach Durchführung einer förmlichen Mahnung eine bedingte Einweisung auch widerrufen. Vorerst gibt es keine Entscheidung.