Sujet Kindergarten
Esi Grünhagen/ Pixabay
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Kinderbetreuung: Förderung leicht gestiegen

Insgesamt 13,86 Millionen Euro sollen heuer in die Kinderbetreuung fließen. Das hat die niederösterreichische Landesregierung in einer Sitzung am Dienstag beschlossen. Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Förderung um 1,16 Millionen Euro.

Die Fördersumme geht konkret an die Trägerorganisationen von Tageseltern, Betreiber von Tagesbetreuungseinrichtungen und berufstätige Eltern im Bereich der Kinderbetreuung. Dazu gehören etwa das Hilfswerk Niederösterreich, die Caritas der Diözese St. Pölten oder der Trägerverein für Tageseltern „Kidscare“.

In der genauen Aufschlüsselung heißt es, der Zuschuss für berufstätige Eltern soll bis zu 300.000 Euro betragen, so die Information aus dem Büro der zuständigen Familienlandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP). Für die Versicherungszuschüsse der Tageseltern und für die Ferienbetreuung seien bis zu 200.000 Euro anberaumt und für die Förderung der Betreiber von Tagesbetreuungseinrichtungen seien bis zu 6,05 Millionen Euro reserviert.

Tagesbetreuung für unterschiedliche Lebenssituationen

Die Förderungen der Tageseltern und der Rechtsträger werde bis zu 680.000 Euro betragen. Insgesamt 6,63 Millionen Euro an Förderung sollen auf den Ausbau für Kinderbetreuungseinrichtungen für das verpflichtende Kindergartenjahr fallen.

„Die Förderungen sollen eine breite und flexible Kinderbetreuung ermöglichen. Es ist uns Dank vieler Trägerorganisationen und Betreiber von Tagesbetreuungseinrichtungen möglich, in Niederösterreich das Angebot zu gestalten und auszubauen, um in den unterschiedlichsten Lebenssituationen Kinderbetreuung möglich zu machen“, so Teschl-Hofmeister.

Berufstätige Eltern erhalten Zuschuss

Die Verteilung der Fördermittel ist im niederösterreichischen Kinderbetreuungsgesetz 1996 geregelt. Konkret bekommen Betreiber von Tagesbetreuungseinrichtungen und Trägerorganisationen von Tageseltern einen Zuschuss zum Personal-und Sachaufwand. Berufstätige Eltern erhalten laut Gesetz einen einkommensabhängigen Betreuungsbeitragszuschuss.