Ein kleines Mädchen wahrend des Unterrichts im Klassenzimmer einer Volksschule
APA/HARALD SCHNEIDER
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Bildung

Schulabmeldung dürfte schwieriger werden

Seit Schulbeginn ist ein Viertel der Kinder, die in Niederösterreich zu Hause unterrichtet wurden, wieder zurück in die Schule gekommen. Die Zahl der Abmeldungen erreicht mittlerweile fast das Niveau vor der Pandemie. Dennoch werden die Regeln verschärft.

Derzeit befinden sich laut Bildungsdirektion Niederösterreich knapp 770 Kinder im häuslichen Unterricht. Zu Beginn des Schuljahres waren es noch mehr als 1.000. Vom Heimunterricht wieder in den regulären Schulunterricht zurückkommen könne man immer, auch während des laufenden Schuljahres, so die Bildungsdirektion. Abmelden kann man sich allerdings nur bis zu einer bestimmten Frist, ein Rückgang bei der Zahl der abgemeldeten Schülerinnen und Schüler ist deshalb während des Schuljahrs zu erwarten.

Generell nähert sich die Anzahl der Abmeldungen aber wieder an jene vor der Pandemie an: Rund 700 Abmeldungen waren es damals, zu Beginn des Schuljahres 2021/22 gab es dann bereits mehr als 2.000 Abmeldungen. Mittlerweile normalisiert sich die Anzahl der Abmeldungen wieder – mehr dazu in Zahl der Schulabmeldungen stark gesunken (noe.ORF.at; 7.8.2022). Dass die Zahlen weiterhin stark sinken, sei jedenfalls zu begrüßen, heißt es von der Bildungsdirektion.

Eltern müssen „pädagogisches Konzept“ vorlegen

Trotz niedriger Zahlen dürften die Regelungen für Abmeldungen verschärft werden: Unter anderem soll im Schulpflichtgesetz festgeschrieben werden, dass Eltern künftig die Zusammenfassung eines pädagogischen Konzepts für den häuslichen Unterricht vorlegen müssen, heißt es in einem Begutachtungsentwurf des Bildungsministeriums.

Diese wurde in Niederösterreich bisher nicht verlangt. Es wurde allgemein nach Kenntnissen zum Lehrplan gefragt und wo diese bezogen wurden, heißt es von der Bildungsdirektion. Auch der Ort, an dem der Unterricht erfolgen soll, muss laut Entwurf künftig angegeben werden – die Änderung dürfte auf das Verhindern von illegalen Privatschulen abzielen.

„Prüfungstourismus“ soll verhindert werden

Mit der geplanten Novelle werden aber auch jene Regelungen zusammengefasst und erneuert, die bereits letztes Jahr als Reaktion auf die hohen Abmeldungen verschärft wurden: Abmeldungen für das nächste Schuljahr müssen seitdem bis zum Beginn der Sommerferien angezeigt werden, früher war dies bis zum Ferienende möglich.

Außerdem wurden die Externistenprüfungen 2022 gebündelt von eigenen Kommissionen abgenommen, um „Prüfungstourismus“ in bekannt „leichte“ Schulen zu verhindern. Eltern wurden zudem zum Semesterwechsel zu „Reflexionsgesprächen“ geladen.