Gericht

Ohne Betäubung geschlachtet: Prozess vertagt

Im Landesgericht Wr. Neustadt haben sich am Mittwoch ein Tierarzt und sechs weitere Angeklagte wegen Tierquälerei und Amtsmissbrauchs verantworten. Bei einer Schlachtung von 200 Schafen sollen die Tiere nicht betäubt worden sein. Der Prozess wurde vertagt.

Der Tierarzt bekannte sich beim ersten Prozesstag am Mittwoch nicht schuldig, die sechs Angeklagten weitestgehend schuldig. Der Tierarzt soll während der Schlachtung von 213 Schafen in einem Schlachthof in Haschendorf (Bezirk Wr. Neustadt) nicht durchgehend dabei gewesen sein.

Das wäre aber in einem Bescheid und entsprechend der gesetzlichen Regeln so vorgesehen gewesen. Dem Tierarzt wird vorgeworfen an diesem Tag im Juli 2021, wissentlich seine Amtsbefugnis missbraucht zu haben. Er soll nicht darauf geachtet haben, ob die Vorschriften der Tierschutz-Schlachtverordnung eingehalten wurden und ob die Schächtungen tierschutzkonform abgelaufen sind.

Tiere unnötig gequält

Die übrigen sechs Angeklagten sollen bei 213 Schafen eine rituelle Schlachtung ohne Betäubung durchgeführt, die Tiere roh misshandelt und sie unnötig gequält haben. Sie sollen die geltenden Vorschriften für eine rituelle Schlachtung nicht eingehalten haben.

Die sechs Männer mussten sich bereits vergangenen Dezember vor Gericht verantworten, damals aber vor einem Einzelrichter. Der Prozess wurde damals vertagt. Seither wurde auch gegen den Tierarzt Anklage erhoben, weshalb nun ein Schöffengericht zuständig ist. Laut einer Gerichtssprecherin dürfte der bereits im Vorjahr begonnene Prozess nun wieder komplett von vorne beginnen.

Der Prozess ist am Mittwoch auf 2. Mai vertagt worden, weil das Gutachten der Sachverständigen noch ergänzt werden muss, hieß es beim Landesgericht. Im Falle einer Verurteilung drohen den Angeklagten mehrjährige Haftstrafen.

VGT sieht „systematisches Versagen“ bei Kontrollen

Das österreichische Tierschutzgesetz verbietet grundsätzlich das Schlachten eines Tieres ohne vorherige Betäubung. Ausnahmen gibt es derzeit nur unter streng geregelten Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Ausübung anerkannter Religionen. Anonyme Tierschützer filmten die Schlachtung laut dem Verein gegen Tierfabriken (VGT) mit, dieser brachte die Bilder an die Öffentlichkeit.

Protest VGT vor Gericht
VGT

Die NGO kritisiert einmal mehr das „systematische Versagen der Kontrollen in der Tiernutzung“ und fordert in einer Petition eine Reform des Schlachtsystems sowie der Kontrollen. Vor Prozessbeginn demonstrierten deshalb der VGT und RespekTiere vor dem Landesgericht. Sie hofften zudem auf ein strenges Urteil im aktuellen Fall.