Der Angeklagte am Mittwoch im Gerichtssaal
APA/CHRISTOPHER ECKL
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Chronik

Rattengift im Essen: Prozess gestartet

Am Landesgericht St. Pölten hat am Mittwoch der Prozess um einen Mordversuch mit Rattengift begonnen. Ein 53-Jähriger soll seinem Vater die Substanz ins Essen gemischt haben. Der Landwirt aus dem Raum St. Pölten bekannte sich nicht schuldig.

Als Hintergrund gelten Differenzen finanzieller Art. Die Geschworenenverhandlung ist für zwei Tage anberaumt und wird am Freitag fortgesetzt. Am 23. August 2022 war der damals 81-jährige Vater des Beschuldigten nach Angaben der Staatsanwältin im Wohnbereich eines Bauernhofs im Raum St. Pölten gestürzt. Der Senior alarmierte später selbst die Rettung, im Universitätsklinikum St. Pölten wurde er zunächst aufgrund des Sturzes behandelt. Das Zustandsbild sei den Medizinern aber zunehmend „komisch vorgekommen“, eine Blutuntersuchung brachte schließlich eine Vergiftung zum Vorschein.

„Hätte man diese Vergiftung nicht behandelt, sondern nur das Äußere, die Verletzungen, wäre er gestorben“, konstatierte die Vertreterin der Anklagebehörde. Mittlerweile ist der Altbauer laut Staatsanwältin nach langem Krankenhausaufenthalt „noch immer nicht gesund“.

Sachverständiger: „Toxische Wirkung“

Entdeckt worden war im Blut des Opfers der Wirkstoff Brodifacoum. „Ein Präparat mit direkt toxischer Wirkung“, wie der gerichtsmedizinische Sachverständige Wolfgang Denk betonte. Die in dem Fall verabreichte Menge und die Zahl der Aufnahmen würden sich aber nicht exakt eruieren lassen. „Man kann über sehr lange Zeiträume auch sehr kleine Dosen verabreichen“, um „in einen wirkungsrelevanten Bereich zu kommen“, ergänzte ein toxikologischer Sachverständiger. Brodifacoum charakterisierte er als einen blutgerinnungshemmenden Wirkstoff mit zeitverzögerter Wirkung. Grundsätzlich seien Rattenköder mit Bitterstoffen versehen. Deren Wahrnehmbarkeit sinke aber im Falle einer Verdünnung rasch.

Ein Rattengift, das die Substanz beinhaltete, wurde am Hof des 53-Jährigen sichergestellt. Der Beschuldigte habe als einziger „Gelegenheit und Motiv“ für die Verabreichung dieses Gifts gehabt, hob die Staatsanwältin hervor. Beides stellte der Angeklagte in Abrede. Er sei in den Tagen vor dem Sturz des Vaters nicht bei ihm gewesen. Über „Essen auf Rädern“, das der Altbauer bezogen habe, habe er sich keinerlei Gedanken gemacht. Rattengift habe er am Hof, um Felder damit punktuell zu behandeln. Eine Selbsteinnahme der Substanz durch den 82-Jährigen schloss der Angeklagte auf Nachfrage nicht aus. Laut Denk gibt es dafür aber keine Hinweise

Prozess wegen Mordversuch

In St. Pölten hat am Mittwoch ein aufsehenerregender Prozess begonnen. Angeklagt ist ein 52-jähriger Mann, der versucht haben soll, seinen Vater mit Rattengift umzubringen.

Als Hintergrund in Sachen Motivlage gilt ein 2002 verfasster Übergabevertrag für die Landwirtschaft des Vaters des Beschuldigten. Der Angeklagte ist nunmehr der Eigentümer, logiert selbst jedoch seit Ende der 1990er-Jahre am landwirtschaftlichen Anwesen seiner Ehefrau. Aufkommen muss er im Fall der Fälle für die Pflege des Seniors, aber generell u.a. auch für dessen Essen. „Er hat den verhassten Vater dort sitzen“, betonte die Staatsanwältin. Im Fall eines Todes des Altbauers hätte der Beschuldigte die Liegenschaft veräußern oder auch selbst bewohnen können, wurde in den Raum gestellt.

Das gegenseitige Verhältnis wurde von Vater und Sohn als durchaus schwierig beschrieben. Beide gaben an, sich in den vergangenen Jahren überwiegend aus dem Weg gegangen zu sein. Laut Staatsanwaltschaft gibt es eine aktenkundige Vorgeschichte. Bereits im Sommer 2021 habe der 53-Jährige seinem Vater Faustschläge verpasst, im Sommer des Vorjahres sei eine weitere Attacke gefolgt. Der Angeklagte selbst bestritt dies bei seiner Einvernahme. Der nunmehr 82-jährige Altbauer sprach im Rahmen der per Video eingespielten kontradiktorischen Opferbefragung auch von einer Drohung des Beschuldigten.

Verteidigung: „Kein objektiver Täternachweis“

Für den Verteidiger liefert die Staatsanwaltschaft eine auf einer Vielzahl von Indizien aufgebaute Erzählung. Dieses Gerüst werde „nach und nach“ zusammenbrechen, es werde im Verlauf der Verhandlung „keinen einzigen objektiven Täternachweis“ geben. „Rattengift ist für einen landwirtschaftlichen Betrieb ein ganz normales Werkzeug, wie eine Heugabel oder ein Traktor.“ Der Übergabevertrag sei generell nie Thema gewesen.

Von der Anklage umfasst sind auch Körperverletzung sowie Nötigung. Im Fall einer Verurteilung droht dem Beschuldigten eine Haftstrafe von zehn bis 20 Jahren oder lebenslange Haft. Fortgesetzt wird die Verhandlung am Freitag mit der Befragung weiterer Zeugen. Vorgesehen ist auch der Vortrag des psychiatrischen Gutachtens durch den Sachverständigen Werner Brosch.