Mountainbiken
ORF/Tobias Hollerer
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Chronik

Was Mountainbiker wo dürfen

Im Frühling zieht es für gewöhnlich viele Menschen hinaus an die frische Luft, zum Beispiel zum Mountainbiken. In Niederösterreich gibt es dafür unzählige Möglichkeiten – etwa im Wienerwald. Der Sport ist aber nicht ganz ungefährlich und auch nicht überall erlaubt.

Rauf auf den Sattel und rein in die Pedale – das ist für viele Mountainbikerinnen und Mountainbiker bei wärmeren Temperaturen das Motto. Und mit Ausbruch der Coronavirus-Pandemie erlebte die Sportart einen regelrechten Boom. Beim Mountainbiken gibt es aber auch einiges zu beachten, die Zweiradfans haben beispielsweise Forstwege nicht für sich allein – und vielerorts ist das Radfahren ohnehin verboten.

Damit es zu keinen Konflikten kommt, sei es hilfreich, wenn jeder wisse, was er darf, so Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Recht und Normen im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV). „Wanderer können sich überall bewegen. Das regelt das österreichische Forstgesetz, dass man sich dort zu Erholungszwecken aufhalten darf. Mountainbiker dürfen das nur dort, wo es klar gekennzeichnet ist“, erklärt Kaltenegger.

Ehrenkodex: Biker sollen Wanderern Vortritt lassen

Wanderwege sind für Mountainbiker also grundsätzlich tabu, außer es handelt sich um sogenannte „Shared Trails“, die sich Fußgänger und Radfahrer teilen. Das A und O sei hier gegenseitige Rücksichtnahme. Wer wohin ausweichen muss oder wer auf welcher Seite fahren muss, ist dabei nicht eindeutig geregelt.

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Mountainbiker dürfen nur auf gekennzeichneten Wegen unterwegs sein

Es gebe aber eine Art Ehrenkodex, sagt Kaltenegger. „Der wird auch publiziert von Mountainbike-Vereinen etc. Da steht, der Mountainbiker lässt dem Wanderer den Vortritt.“ Damit es gar nicht erst zu Konflikten kommt, achte man beispielsweise im Wienerwald auf breite Wege, sagt Saul Ferguson, der beim Wienerwald Tourismus für den Bereich Mountainbiken zuständig ist. „Hier und da zwickt es natürlich, wenn es eng ist oder Mountainbiker zu schnell fahren. Hier ist es wichtig, dass man auf halbe Sicht fährt, damit man rechtzeitig bremsen kann“, so Ferguson.

Mountainbiker haften bei Unfällen in der Regel selbst

Ungefährlich ist das Mountainbiken – ob am Berg oder im Wald – jedenfalls nicht. Im Jahr 2022 landeten laut KfV 650 Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher nach einem Mountainbike-Unfall im Spital. Am häufigsten sind die Schulter bzw. das Schlüsselbein von Verletzungen betroffen, 24 Prozent der Unfälle entfallen laut KFV auf diese Körperregionen, gefolgt von den Händen (16 Prozent). Die meisten Unfälle passieren laut dem Kuratorium für Verkehrssicherheit, weil sich Mountainbiker selbst überschätzen.

Kommt es zu einem Unfall, hafte der Mountainbiker in der Regel selbst, erläutert Kaltenegger. „Wenn jemand in den Wald fährt, muss er mit Gefahren rechnen, dass es da Blätter, Wurzeln, Äste, Mulden etc. gibt.“ Nur wenn der Grundeigentümer, oder der, der sich um die Strecken kümmert, grob fahrlässig eine untypische Gefahr in Kauf nehme, könne er in seltenen Fällen verantwortlich gemacht werden.

Mountainbike: Was erlaubt ist und was nicht

Beim Mountainbiken gibt es einige Regeln zu beachten, um sicher durch den Wald oder den Berg hinunter zu fahren. So dürfen Mountainbiker nur auf eigens dafür gekennzeichneten Wegen fahren. Ein Ehrenkodex besagt außerdem, dass Wanderer Vorrang haben.