Chronik

Freispruch nach Aktion auf ÖVP-Zentrale

Mit drei nicht rechtskräftigen Freisprüchen hat am Donnerstag am Landesgericht St. Pölten ein Prozess nach einer Aktion auf dem Dach der ÖVP-Zentrale am Tag der Landtagswahl geendet. Dem Trio wurde versuchter Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung angelastet.

Die Männer im Alter von 20, 21 und 30 Jahren sollen laut Anklage versucht haben, einen Notausgang aufzubrechen, um ins Gebäude zu kommen. Auf Videos war zu sehen, dass die Tür nicht berührt wurde. Der Plan war laut dem 20-jährigen Erstangeklagten, am 29. Jänner „medienwirksam“ ein Transparent mit den Worten „Politiker einsperren – Grenzen zusperren“ auf dem Dach des Gebäudes in St. Pölten anzubringen. Damit habe man die Meinung kundtun wollen, dass man „mit der jetzigen Grenzpolitik nicht zufrieden“ sei.

Zudem wurden Flugzettel verstreut, auf denen zu lesen war: „Die ÖVP ist der Feind der Österreicher.“ Es sei nicht geplant gewesen, etwas zu beschädigen oder ins Gebäude einzudringen, betonte der junge Mann. Die örtlichen Gegebenheiten hatte das Trio am Tag zuvor ausgekundschaftet.

Transparent angebracht und Rauchtöpfe angezündet

Vermummt mit einem Schlauchschal und einer Kappe waren die drei Männer mit Hilfe einer mitgebrachten Leiter über eine Metalltür zur Nottreppe gelangt. Zwei der Angeklagten brachten ein Transparent auf dem Dach an und zündeten Rauchtöpfe, „um das Ganze zu untermalen und damit es schöner und ästhetischer ausschaut“, sagte der 20-Jährige.

Auf dem Rückweg wartete bereits die Polizei auf das Trio. Die Beamten hätten sie dazu aufgefordert, auf demselben Weg zurückzukommen, wie sie auf die Treppe gelangt waren, berichtete der 20-Jährige. Dabei habe er unabsichtlich mit der Leiter eine Blechverkleidung an der Tür zur Außenstiege verbogen. Nach der Aktion hatte die Polizei festgestellt, dass die Schließrosette des Notausgangs im oberen Geschoß aufgebogen war. Diese wurde allerdings nicht von den Beschuldigten angetastet, wie von den Beteiligten angefertigte Videos der Aktion zeigten, die während des Prozesses vorgespielt wurden.

Tür dürfte bereits zuvor beschädigt gewesen sein

Zum Vorwurf des Hausfriedensbruchs erfolgte ein „klarer Freispruch“, sagte der Einzelrichter. Die Schließrosette der Tür dürfte bereits zuvor beschädigt gewesen sein, nahm er Bezug auf die Aufnahmen. Auch in Zusammenhang mit dem verbogenen Blech erfolgte ein Freispruch. Es handle sich um eine „rein zivilrechtliche Angelegenheit, das hat vor einem Strafgericht nichts verloren“, stellte der Einzelrichter fest. Die ÖVP Niederösterreich wurde mit ihren Privatbeteiligtenansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Für die Beschädigung des Blechs wurden bereits vor dem Prozess 168 Euro an die Volkspartei überwiesen. Die Freisprüche sind nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab.

Die Landes-ÖVP hatte am Nachmittag des Wahltages von einem „Sturmversuch rechtsextremer Extremisten auf die Parteizentrale“ berichtet. Die Polizei sei „rasch zur Stelle“ gewesen.