Chronik

Hundepass tritt mit 1. Juni in Kraft

Ab Juni gelten neue Regeln für das Halten von Hunden in Niederösterreich. Hundehalter müssen dann Hunde-Sachkundenachweise für einen sogenannten Hundepass erbringen. Auch eine Obergrenze von fünf Hunden pro Haushalt und eine Versicherungspflicht tritt in Kraft.

Für den ab Juni verpflichtenden Hundepass müssen drei Stunden Theorieschulung absolviert werden, davon eine Stunde bei einem Tierarzt oder einer Tierärztin und zwei Stunden bei einer Hundetrainerin oder einem Hundetrainer. Im Optimalfall besucht man diesen Kurs überhaupt, bevor man sich einen Hund zulegt, betont Robert Markschläger, Vorstandsmitglied des Österreichischen Kynologenverbandes. Man erfahre dort nämlich nicht nur wie ein Hund das Leben verändert, sondern auch die Besonderheiten der einzelnen Hunderassen.

Abgesehen vom Hundepass muss man einen Hund in Zukunft unverzüglich der Gemeinde melden und dabei auch eine ausreichende Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 725.000 Euro nachweisen, so Rechtsanwältin Susanne Cyba.

Luisser: „Sicherheit auf beiden Seiten der Leine“

Es gehe bei der Gesetzesnovelle um „Sicherheit auf beiden Seiten der Leine“, sagt der zuständige Landesrat Christoph Luisser (FPÖ) und meint neben Hundehaltern und Tieren auch alle anderen Personen, die mit den Tieren in Kontakt kommen.

Zuständig für Kontrollen sind die Gemeinden, die Überprüfungen durch eigene Gemeindewachkörper, die es etwa in Baden, Amstetten oder Neunkirchen schon gebe, durchführen können, so Luisser. Auch Bürgermeister sollen Aufsichtsorgane bestellen können.

Bernhard Kammerer zum neuen Hundehaltegesetz

Über die Neuerungen spricht der Präsident der Tierärztekammer Bernhard Kammerer.

Positive Reaktionen aus Fachkreisen

Der Österreichische Gebrauchshundesport-Verband in St. Pölten sieht das neue Gesetz grundlegend positiv, man zweifle aber, ob es „die Richtigen“ treffe, so Obfrau Tamara Leitner. Sie glaubt, dass „Hinterhofzüchter“, die bisher keine Hunde angemeldet hätten, sie auch in Zukunft nicht anmelden werden.

Beim Österreichischen Kynologenverband beurteilt man das Gesetz positiv. Härtefälle könne es aber wegen der Obergrenze von fünf Hunden geben, etwa wenn zwei Personen mit jeweils drei Hunden beschließen, ihre Haushalte zusammen zu legen.

Hunde über Obergrenze dürfen bleiben

Wer aktuell sechs Hunde besitzt, muss keinen weggeben, stellt Chyba, eine auf Tierrecht spezialisierte Rechtsanwältin aus St. Pölten, klar. Sobald aber nach Eintreten des neuen Gesetzes ein Hund verstirbt, gelte die Obergrenze von fünf Hunden. Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential oder Hunde, die bereits auffällig geworden sind, wird künftig darüber hinaus ein erweiterter Sachkundenachweis, der auch einen praktischen Ausbildungsteil vorsieht, benötigt.