Gericht

Diversion nach Droh-E-Mail an Franz Schnabl

Ein 61-Jähriger ist am Mittwoch in St. Pölten wegen einer E-Mail an den früheren LH-Stv. und SPÖ-Landesparteichef Franz Schnabl vor Gericht gestanden. Er soll ihn in dieser beschimpft und bedroht haben. Der Mann erhielt Diversion und muss gemeinnützige Arbeit leisten.

„Wenn du nach Krems kommst, hau ich dir eine Watschn rein“, war in der E-Mail vom 14. November des Vorjahres zu lesen, in der der damalige Landesvize als „Arschloch“ und „korrupte rote Drecksau“ beschimpft wurde. „Das ist schon ein bisschen deftig“, meinte der Einzelrichter zum Angeklagten.

„Ich war so alkoholisiert, dass ich etwas schreibe, was ich im normalen Zustand niemals machen würde“, erklärte der Beschuldigte. Warum die Nachricht an Schnabl ging, begründete der 61-Jährige mit seiner damaligen Meinung, dass sich der Politiker „nicht als Saubermann darstellen soll“. Der Angeklagte bekannte sich zum Vorwurf der gefährlichen Drohung schuldig.

Franz Schnabl
ORF/Robert Salzer
Franz Schnabl war bis zur vergangenen Landtagswahl Landesparteivorsitzender der SPÖ

Seine damalige persönliche Situation beschrieb der Angestellte in der Baubranche als schwierig und wegen der Pandemie und der Folgen des Ukraine-Krieges als „beruflich einfach eine Katastrophe“. Außerdem sei seine Frau gesundheitlich angeschlagen gewesen. Sein Alkoholproblem habe er nach einer Therapie nun im Griff, betonte der Mann vor Gericht.

Der Verteidiger sprach von einem E-Mail-Inhalt, für den sich sein Mandant „heute noch geniert“: „Er kann sich heute selbst nicht mehr erklären, warum er so einen Blödsinn geschrieben hat.“ Schnabl, inzwischen Landtagsabgeordneter in Niederösterreich, wurde nicht als Zeuge befragt. Er hatte nach Angaben des Landesgerichts auch keine Ansprüche gestellt.

„Alkoholbedingte Entgleisung“

„Ich glaube Ihnen eine alkoholbedingte Entgleisung“, sagte der Richter zum Angeklagten. Er betonte aber, dass so eine Nachricht für Politiker „nicht angenehm“ sei, weil es für den betroffenen Adressaten „völlig unberechenbar“ sei, von welchem Absender und „aus welcher Ecke“ sie stamme. Da der Angeklagte im Vorfeld eine Diversion in Form einer Geldbuße abgelehnt hatte, wurde ihm am Mittwoch die Leistung von 80 Stunden an gemeinnütziger Arbeit angeboten. Der Niederösterreich erklärte sich einverstanden. Zusätzlich hat er einen Pauschalkostenbeitrag von 250 Euro zu leisten. Die Staatsanwaltschaft gab dazu keine Erklärung ab.